Gesetzgebung

Landtag: Landtagspräsidentenkonferenz verabschiedet Erklärungen zur Einbindung regionaler Parlamente durch die EU-Kommission, zur digitalen Grundversorgung und zu Jugendprojekten der Landtage

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Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und des Südtiroler Landtages hat sich gestern zum Abschluss ihrer zweitägigen Tagung in Mecklenburg-Vorpommern auf gemeinsame Positionen zur Einbindung regionaler Parlamente durch die Europäische Kommission, zur digitalen Grundversorgung sowie zu Jugendprojekten verständigt.

Für Bayern war Landtagspräsidentin Barbara Stamm vor Ort. Sylvia Bretschneider, Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, führte turnusmäßig den Vorsitz in der Konferenz.

Die deutsche sowie die österreichische Konferenz hatten am 15. Juni 2015 im Seebad Hohe Düne zunächst getrennt voneinander getagt. Im Seeheilbad Heiligendamm erfolgten dann gestern gemeinsame Beratungen, als deren Ergebnis eine Erklärung zur Einbindung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis durch die Europäische Kommission verabschiedet wurde. Darin erinnern die Präsidentinnen und Präsidenten an ihren jeweiligen Beschluss vom 15. Dezember und 20. Oktober 2014, in dem sie sich übereinstimmend für eine Beteiligung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis an der von den nationalen Parlamenten geforderten Arbeitsgruppe zur Stärkung der nationalen Parlamente in der Europäischen Union ausgesprochen haben.

Die Präsidentinnen und Präsidenten sehen es als wichtig an, direkt mit den europäischen Institutionen über eine verstärkte Einbindung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis insbesondere bei der Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips in einen Dialog zu treten. Die Beteiligung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis an der Subsidiaritätsprüfung ermöglicht eine öffentlichkeitswirksame Diskussion europapolitischer Vorhaben auf einer sach- und bürgernahen Ebene und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung europäischer Politik in den Ländern und Regionen. Zudem begrüßen sie die grundsätzliche Bereitschaft der Europäischen Kommission, konstruktive Vorschläge mit den regionalen Organen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu erörtern.

Die zweite Erklärung trägt den Titel „Der digitale öffentliche Raum und die Wahrung der Meinungsvielfalt und die digitale Grundversorgung“. Darin begrüßen die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente und des Südtiroler Landtages die Bemühungen auf Europäischer Ebene zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes, insbesondere die angestrebten Regulierungen im Bereich von Netzneutralität und diskriminierungsfreiem Zugang. Sie fordern die Europäische Kommission, das EU-Parlament und den Rat der Europäischen Union auf, sicherzustellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auch im Internet politisch umfassend informieren und am politischen Prozess uneingeschränkt teilnehmen können, denn das ist für die zentralen Funktionen der Demokratie und zur Abwehr von Gefährdungen essenziell. Dafür ist unter anderem der Erhalt einer großen Meinungsvielfalt im Internet bedeutsam.

Die dritte Entschließung befasst sich mit Jugendprojekten in den Landesparlamenten. Im Bewusstsein der Verantwortung für junge Menschen verfolgen die Parlamente das Ziel, mit Hilfe von Kooperationspartnern wie Jugendorganisationen, Bildungsträgern oder Schulen eine möglichst große Reichweite der Angebote politischer Bildung für Jugendliche zu erreichen. Um sich über Best-Practice-Beispiele der einzelnen Landtage länderübergreifend auszutauschen und bewährte Projekte für die weitere Erhöhung der Qualität und Effektivität der Jugendarbeit der Landtage zu nutzen, setzen die Präsidentinnen und Präsidenten eine Arbeitsgruppe „Jugendprojekte in Landesparlamenten“ ein. Ziel ist ein Monitoring der Aktivitäten der Parlamente im Bereich der politischen Bildung Jugendlicher.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates tagt einmal jährlich unter wechselndem Vorsitz. Die gemeinsame Konferenz mit den Präsidentinnen und Präsidenten der österreichischen Landesparlamente und des Südtiroler Landtags findet alle zwei Jahre statt.

Bayerischer Landtag, Pressemitteilung v. 17.06.2015 (ap)

Re4daktioneller Hinweis

Die angesprochenen gemeinsamen Positionen sind unter folgenden Links (die zum Abgeordnetenhaus Berlin führen) abrufbar: