Gesetzgebung

Bayerischer Beamtenbund: Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni 2015

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BBB: Der öffentliche Dienst in Bayern – modern und fit für die Zukunft

„Modern und zukunftssicher – das ist es, was wir uns für den öffentlichen Dienst wüschen! In Bayern ist man derzeit auf dem richtigen Weg! “ äußert sich Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), zum „Tag des öffentlichen Dienstes“ am 23. Juni 2015.

„Die Politik hat erkannt, dass ein starkes Bayern ohne einen starken öffentlichen Dienst nicht möglich ist. Als Kernelement des Staates stellt der öffentliche Dienst einen entscheidenden Standortfaktor dar.“

Daher sei es auch Zeit, mit den althergebrachten Vorurteilen aufzuräumen, fordert Habermann. Tagtäglich leisten hier in Bayern rund 300.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst trotz teilweise schwieriger Rahmenbedingungen hervorragende – auch international anerkannte – Arbeit.

Der öffentliche Dienst in Bayern hat in den letzten Jahren viele positive Entwicklungen erlebt. Besondere Anerkennung verdient dabei die aktuelle Besoldungsanpassung (inklusive der Erhöhung aller Zulagen), die – wie bereits im Jahr 2013 – eine bundesweit einmalige Eins-zu-eins-Übernahme des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten gebracht hat.

„Bayern hat damit ein starkes und deutliches Bekenntnis zum öffentlichen Dienst abgegeben!“ betont der BBB-Vorsitzende. „Wir werten das als Anerkennung unserer täglichen Arbeit!“

Auch das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt immer stärker in den Fokus. Der aktuelle Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern begegnet aktiv den strukturellen Veränderungen in der Gesellschaft [red. Hinweis: Zum aktuellen Stand und Gang des Verfahrens nebst vgl. hier]. Die neuen Regelungen basieren auf der gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen BBB und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Sie schaffen Verbesserungen beim Freistellungsjahr, bei der Altersteilzeit und bei der familienpolitischen Teilzeit.

„Der Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass Bayern mit seinem modernen öffentlichen Dienst seiner Spitzenstellung im Bundesvergleich ebenso wie seiner Vorbildfunktion für die freie Wirtschaft gerecht wird,“ so der BBB-Chef.

Und auch in Zukunft braucht es bei den anstehenden Herausforderungen für den öffentlichen Dienst mutige und kreative Lösungen. Das gilt für die Behördenverlagerung genauso wie für den seit 2005 vorgenommenen Stellenabbau. Gerade hier befinden sich manche Dienststellen am Rande der Belastungsgrenze.

„Gute Ergebnisse im Dialog mit den Beschäftigten – das muss der Weg für die Zukunft sein!“ erklärt Rolf Habermann.

Bayerischer Beamtenbund, Pressemitteilung v. 23.06.2015