Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundesratsinitiative für deutliche Verschärfungen für die Veranstalter von Kaffeefahrten beschlossen

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Umweltministerin Scharf: „Abzocke bei Kaffeefahrten stoppen / Umfassendes Vertriebsverbot geplant / Bußgelder sollen verzehnfacht werden“

Die Staatsregierung will den Verbraucherschutz weiter stärken. Heute hat das Kabinett dazu eine Bundesratsinitiative für deutliche Verschärfungen für die Veranstalter von Kaffeefahrten beschlossen. Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf:

„Wir wollen den Schutz der Menschen vor kriminellem Verhalten bei Kaffeefahrten weiter verbessern. Wir ziehen jetzt die Daumenschrauben bei den unseriösen Anbietern an: Wer sich nicht an die Spielregeln hält, soll künftig empfindliche Sanktionen bekommen.“

Auf Kaffeefahrten werden regelmäßig Produkte mit angeblich gesundheitsfördernder und heilender Wirkung angeboten, aber auch zunehmend Finanzprodukte und Pauschalreisen. Dabei wird bewusst auf ältere Verbraucher abgezielt, die sich gegen aggressive und irreführende Verkaufsmethoden nur schwer zur Wehr setzen können. Neben finanziellen Verlusten können durch Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte, die für die betroffenen Verbraucher und ihre Beschwerden nicht geeignet sind, gesundheitliche Schäden entstehen. Deshalb soll es zukünftig bei Kaffeefahrten ein umfassendes Verbot für den Verkauf von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und Pauschalreisen geben.

Scharf: „Massiver psychischer Druck bei Verkaufsveranstaltungen in häufig abseits und einsam gelegenen Gasthöfen ist nicht hinnehmbar. Wir wollen verhindern, dass unseriöse Anbieter den Menschen mit überteuerten Angeboten ‎für nutzlose Dinge das Geld aus der Tasche ziehen. Auf Kaffeefahrten sollen keine Produkte und Dienstleistungen mehr angeboten werden dürfen, die für einen Verkauf in dieser besonderen Situation nicht geeignet sind, da sie eine seriöse und individuelle Beratung in einer von psychologischem Druck freien Umgebung erfordern. Damit die Vertriebsverbote auch in der Praxis beachtet werden, brauchen wir eine starke abschreckende Wirkung durch hohe Bußgelder.“

Zusätzlich ist eine Erhöhung der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Anzeige einer Kaffeefahrt oder das Vertriebsverbot um den Faktor 10 geplant. Hierzu soll die Gewerbeordnung auf Bundesebene geändert werden. Außerdem soll bereits die Busfahrt zum Veranstaltungsort in die Anzeigepflicht des Veranstalters bei der zuständigen Behörde einbezogen werden. Nur dann erfahren Behörden frühzeitig, wo und wann Kaffeefahrten in ihrem Zuständigkeitsbereich stattfinden sollen. Gleichzeitig wird der Zugriff auf unseriöse Anbieter erleichtert, die lieber unerkannt bleiben wollen und die Kaffeefahrten nicht anzeigen. Auch werden deutsche Verbraucher bei Kaffeefahrten ins Ausland besser geschützt.

Das Potenzial von Kaffeefahrten in Deutschland ist weiterhin erheblich: Nach aktuellen Schätzungen nehmen pro Jahr bis zu fünf Millionen Menschen in Deutschland an Kaffeefahrten teil. Dabei wird jährlich ein Umsatz in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro erzielt.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 23.06.2015