Gesetzgebung

StMGP: Huml lässt beim Gesundheitsfonds nicht locker – Bayerns Gesundheitsministerin gibt weiteres Gutachten in Auftrag

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, um eine Entlastung des Freistaats beim Gesundheitsfonds zu erreichen. Huml betonte am Mittwoch:

„Die Benachteiligungen für die in Bayern tätigen Krankenkassen und deren Versicherte müssen endlich abgebaut werden. Das neue Gutachten soll für mehr Transparenz sorgen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Es ist wichtig, die gegenwärtige Verteilungsungerechtigkeit besser als bisher darzustellen. In dem Gutachten sollen auch die aktuellen Entwicklungen durch die seit Anfang 2015 geltenden Finanzierungsregelungen berücksichtigt werden. Durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz wurden diese wesentlich verändert: insbesondere haben die Krankenkassen seitdem wieder mehr Beitragsautonomie. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen mit unterschiedlichen und teilweise steigenden Zusatzbeiträgen setze ich darauf, dass wir bis zum Jahresende noch mehr Klarheit haben!“

Mit dem Gutachten beauftragt wurde Professor Volker Ulrich von der Universität Bayreuth. Es soll unter Beteiligung von Professor Eberhard Wille von der Universität Mannheim und von Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn erstellt werden.

Fest steht bereits, dass in Bayern tätige Krankenkassen und damit mittelbar die bayerischen Versicherten durch die derzeitige Ausgestaltung des Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) benachteiligt werden.

Huml unterstrich: „Die Einführung eines Regionalfaktors im Morbi-RSA ist dringend erforderlich. Das jetzige System ermöglicht bestimmten Regionalkassen seit Jahresbeginn ein regelrechtes Beitrags-Dumping, während einzelne Krankenkassen aktuell zum 1.7.2015 ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen müssen.“

Ein bereits im vergangenen Jahr vorgelegtes Gutachten hatte unter anderem belegt, dass aus Bayern seit der Einführung des Gesundheitsfonds zunehmend Versichertengelder in andere Bundesländer abfließen. Demzufolge gingen den bayerischen Beitragszahlern durch die Umverteilungsmechanismen in der Gesetzlichen Krankenversicherung 2,16 Milliarden Euro allein im Jahr 2011 verloren.

In Bayern liegen wesentliche Leistungsausgaben der Krankenkassen pro Versicherten sogar unter dem Bundesdurchschnitt. Dafür ausschlaggebend sind vergleichsweise niedrigere Ausgaben für stationäre Behandlungen und Arzneimittel. Die Zuweisungen reichen dennoch nicht aus, um die bayerische Versorgungsinfrastruktur nachhaltig zu finanzieren. Das erste Gutachten zeigte auch, dass Krankenkassen vom Gesundheitsfonds zu wenig Mittel erhalten, um ihre Leistungsausgaben für bayerische Versicherte zu decken.

Huml betonte: „Schon in den ersten drei Jahren des Gesundheitsfonds hat sich bei den Leistungsausgaben in Bayern eine Deckungslücke von rund 990 Millionen Euro aufsummiert. Das gefährdet den Bestand und die Entwicklung unserer Versorgungs-Infrastruktur. Ich werde mich auch künftig intensiv dafür einsetzen, dass die Benachteiligung Bayerns im Gesundheitswesen ein Ende hat!“

StMGP, Pressemitteilung v. 01.07.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung beim Thema „Gesundheitsfonds“ vgl. auch hier.