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VG Augsburg: Ablehnung der Windkraftanlagen bei Wallerdorf rechtmäßig

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Mit heute bekanntgegebenen Urteilen hat das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg zwei Klagen auf Erteilung einer Genehmigung für insgesamt sechs Windräder bei Wallerdorf (Stadt Rain) abgewiesen.

Geklagt hatten zwei Betreiber von Windenergieanlagen, die beim Landratsamt Donau-Ries im Jahre 2012 die Errichtung von jeweils drei Windrädern in dem Gebiet beantragt hatten. Das Landratsamt hatte ihre Genehmigungsanträge abgelehnt, weil durch die geplanten Windkraftanlagen das Risiko einer Tötung der geschützten Vogelarten Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Baumfalke wegen einer Kollision mit den Rotorblättern signifikant erhöht werde. Dabei hatte das Landratsamt nicht nur auf die von den Betreibern vorgelegten Artenschutzgutachten zurückgegriffen, sondern auch auf umfangreiches Material, insbesondere auf Videofilme, das Bürger aus dem Umfeld der geplanten Anlagen über die in dem Bereich vorkommenden Vögel erstellt hatten.

Das Gericht ist der Auffassung, dass die Ablehnung der Genehmigungsanträge durch das Landratsamt zu Recht erfolgt ist. Dessen Einschätzung, dass die beantragten Windräder eine Gefahr für die genannten geschützten Vogelarten darstellten, sei unter Berücksichtigung der hierfür von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze nicht zu beanstanden. Die Vogelbeobachtungen der Bürgerinnen und Bürger seien so aussagekräftig gewesen, dass das Landratsamt sie bei seiner Entscheidung zusätzlich zu den von den Betreibern vorgelegten Gutachten berücksichtigen habe können. Bei einer Gesamtwürdigung aller im Genehmigungsverfahren vorgelegten Unterlagen sei die Annahme des Landratsamts gerechtfertigt, dass es häufiger zu Flügen der genannten Vogelarten im Bereich der Windräder und damit öfter zum Tod eines geschützten Vogels kommen werde.

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat die Berufung gegen die Urteile zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen, weil die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Genehmigungsbehörde zusätzlich zu Fachgutachten auch Beobachtungen von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigen dürfe, von grundsätzlicher Bedeutung sei.

Gegen das Urteil kann nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe innerhalb einer Frist von einem Monat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung eingelegt werden.

VG Augsburg, Pressemitteilung v. 03.07.2015 zu den U. v. 02.07.2015, Au 4 K 13.567 (Enercon GmbH) und Au 4 K 14.795 (Windpark Wallerdorf Projekt GmbH & Co. KG)