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StMBW: Umfassende Informationsangebote und Übertrittsempfehlung für alle Kinder werden von Elternvertretern und Pädagogen begrüßt – Kultusministerium veröffentlicht Ergebnisse der 6. Online-Erhebung

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Das Verfahren, nach dem in Bayern die Eltern zusammen mit ihren Kindern über den Schulbesuch nach der 4. Klasse entscheiden, findet eine hohe Akzeptanz. Das belegen auch die Ergebnisse der sechsten Online-Erhebung bei Schulleitungen, Klassenlehrkräften der 3. und 4. Jahrgangsstufe und Klassenelternvertretern der Jahrgangsstufe 4, die das Kultusministerium vom 4. bis 15. Mai an 700 Grundschulen durchgeführt hat. Insbesondere werden die umfassenden Informationsangebote und die Erstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Kinder von der großen Mehrheit der Elternvertreter und Lehrkräfte begrüßt.

Konkret stufen rund 90 Prozent der Lehrkräfte und Eltern die umfassenden Informationsangebote für die Eltern ab der 3. Jahrgangsstufe als sinnvoll oder sehr sinnvoll ein. Eigens werden z.B. die Informationsveranstaltung in der Jahrgangsstufe 3 durch die Beratungslehrkraft über das bayerische Schulwesen mit seinen Wegen der Schullaufbahnen und die Informationsveranstaltung in der 4. Jahrgangsstufe sowie die Individualberatung an den Schulen genannt.

Gut zwei Drittel der Pädagogen und Eltern halten die Ausstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 für sinnvoll bzw. sehr sinnvoll. Sie bietet den Familien eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Wahl der weiterführenden Schule.

Die Richtzahl für schriftliche Leistungsnachweise in Deutsch, Mathematik sowie Heimat und Sachunterricht in der Jahrgangsstufe 4 halten rund zwei Drittel der Pädagogen und Eltern für machbar.

Einig sind sich Eltern und Pädagogen darin, dass die Ankündigung den Schülerinnen und Schülern die Vorbereitung erleichtert. Die Elternvertreter sehen die Ankündigung auch als Maßnahme, um möglichen Leistungsdruck zu reduzieren, die Lehrkräfte teilen diese Einschätzung nur in geringerem Umfang.

Eine nur begrenzte Zustimmung bei den Lehrkräften erfährt die Möglichkeit für Eltern, nach dem Probeunterricht und einem Ergebnis dort von 4 in Deutsch und Mathematik die Schule frei auszuwählen.

Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten VERA aus der Jahrgangsstufe 3 in die Beratung einzubeziehen, sehen Lehrkräfte wie Eltern eher ambivalent.

Vielfältige Hilfen für die Schulwahlentscheidung

Ziel der Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens 2009/2010 war es, dass alle Kinder nach ihren Begabungen bestmöglich gefördert und ihre Talente entdeckt und zur Entfaltung gebracht werden. Deshalb setzt das Ministerium gemeinsam mit den Grundschulen auf frühzeitige Information über mögliche Bildungswege, auf die Erfahrung und die Bewertung der Grundschullehrkräfte, die sie mit ihrer Übertrittsempfehlung geben, und die verantwortliche Mitwirkung der Eltern bei dieser Entscheidung.

Bei den Informationsveranstaltungen wird deutlich: Die Schulwahl nach der 4. Jahrgangsstufe ist eine vorläufige. Keine weiterführende Schulart versperrt den Weg für die Schülerinnen und Schüler zu dem Schulabschluss, den die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern überlegt haben. Über die Mittelschule und die Realschule nach der 4. Klasse kann das Kind seinen Weg ebenso wie über die Wirtschaftsschule nach der 6. Jahrgangsstufe zu einem mittleren Bildungsabschluss gehen. Im Anschluss an den ersten Abschluss können die Jugendlichen dann entweder eine Berufsausbildung durchlaufen oder sich schulisch weiterqualifizieren, z.B. über die Berufliche Oberschule. Kinder können mit ihren Eltern nach der 4. Klasse auch den unmittelbaren Weg zur Hochschulreife über das Gymnasium wählen.

StMBW, Pressemitteilung v. 08.07.2015