Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Baukammerngesetzes (BauKaG) und des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

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Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/7504 v. 09.07.2015) und Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen – darunter eine Änderung der BayBO – empfohlen.

Der Änderungsempfehlung zur BayBO liegt der Änderungsantrag auf LT-Drs. 17/7052 v. 17.06.2015 (PDF, 302 KB) zugrunde. Dieser betrifft die Verlängerung einer Übergangsregelung für Windkraftanlagen und sieht vor, dass die sog. 10H-Regelung (vgl. zu dieser: hier) auch über den 31.12.2015 hinaus nicht zur Anwendung kommt, wenn der vollständige Antrag auf Genehmigung der Anlage vor Ablauf des 04.02.2014 bei der zuständigen Behörde einging. In der Folge wird auch eine Umbenennung des Gesetzentwurfs in „Gesetzentwurf zur Änderung des Baukammerngesetzes, des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und der Bayerischen Bauordnung“ empfohlen.

Eine weitere Änderungsempfehlung sieht die Herabsetzung der Mindestversicherungssumme für Nicht-Personen-Schäden von 1.000.000 Euro auf 600.000 Euro pro Versicherungsfall vor.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat den Gesetzentwurf und den Änderungantrag endberaten und der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe weiterer Änderungen zugestimmt.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Stand bzw. zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier (inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (inklusive Aussprachen im Plenum – Vorgangsmappe des Landtags, PDF)