Gesetzgebung

Konsultative Volksbefragungen: BayernSPD-Landtagsfraktion lässt Gesetz durch BayVerfGH überprüfen

©pixelkorn - stock.adobe.com

In einer Pressemitteilung vom heutigen Tage (13.07.2015) hat die Landtagsfraktion der BayernSPD verlautbart, das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes v. 23.02.2015 (GVBl S. 18) im Rahmen einer Meinungsverschiedenheit (Art. 75 Abs. 3 BV) vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Eine entsprechende Antragsschrift (PDF, 6.33 MB) wurde eingereicht. Durch das genannte Gesetz wurde die Möglichkeit konsultativer Volksbefragungen geschaffen.

Bereits im November 2014 hatte die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag beim BayVerfGH gestellt und beantragt festzustellen, dass das Gesetz die Verfassung des Freistaates Bayern verletze und daher nichtig sei.

Eine Vorstellung des umstrittenen Volksbefragungs-Gesetzes nebst einer Zusammenfassung des Sach- und Streitstandes inklusive aller Verlinkungen (auch auf die Antragsschrift der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen) finden Sie in einem redaktionellen Beitrag v. 20.04.2015.

Ass. iur. Klaus Kohnen