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StMI: Baurecht für die 3. Startbahn am Flughafen München

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Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann begrüßt Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur 3. Startbahn: Große Chance für die weitere erfolgreiche Entwicklung Bayerns – Staatsregierung hat klaren Fahrplan

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute sechs Beschwerden des Bund Naturschutz Bayern sowie von fünf Privatklägern zurückgewiesen und keine Revision im Verwaltungsstreitverfahren um den Planfeststellungsbeschluss zur dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen zugelassen. Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann sieht darin eine weitere Bestätigung des fachlichen und rechtmäßigen Handelns der Regierung von Oberbayern als zuständiger Genehmigungsbehörde und begrüßt die Entscheidung:

„Ab heute ist klar: Wir haben Baurecht für eine 3. Startbahn am Flughafen München. Es liegt nun an den Gesellschaftern des Flughafens, verantwortungsvoll mit dieser großen Chance für die weitere erfolgreiche Entwicklung Bayerns umzugehen.“

Der Luftverkehr werde weltweit, in Europa und auch in Deutschland weiterhin stärker wachsen als andere Verkehrsträger, so Herrmann.

„Diese Entwicklung dürfen wir am Wirtschaftsstandort Deutschland nicht verschlafen. Unsere Flughäfen müssen sich für das zu erwartende Wachstum rüsten. Vor allem der Flughafen München muss als internationales Luftverkehrsdrehkreuz von europäischem Rang zukunfts- und wettbewerbsfähig bleiben, damit Bayern auf Dauer wirtschaftlich auf der Erfolgsspur bleibt.“

Der Flughafen München sei neben Frankfurt das einzige deutsche Drehkreuz von europäischer Bedeutung. Deutschlandweit sei der Franz-Josef-Strauß-Airport der einzige Flughafen mit echten Ausbauchancen.

Herrmann: „Deutschland und Bayern brauchen diese zusätzlichen Kapazitäten. Sonst werden wir mittelfristig von wichtigen Verkehrsströmen abgeschnitten. Ich sage deshalb als bayerischer Verkehrsminister deutlich: Ich stehe zum Flughafen München und zur 3. Startbahn.“

Herrmann ergänzte aber auch, dass er die mit diesem Projekt verbundenen Sorgen ernst nehme:

„Wir müssen über Lärmschutz, Verkehrserschließung und Wohnraumentwicklung einen Dialog führen und angemessene Lösungen finden. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung einen klaren Fahrplan. Wir werden zunächst in den Dialog mit den Gesellschaftern, insbesondere mit der Landeshauptstadt München, den Interessenvertretern, den Betroffenen vor Ort und natürlich auch mit dem Landtag treten. Wir werden Bedenken und Anregungen gründlich analysieren und genauso ernst nehmen wie das Votum der Münchener Bürgerinnen und Bürger aus dem Bürgerentscheid von 2012. Und dann muss über die Bauoption entschieden werden.“

Im nunmehr bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern wurde eine 4.000 Meter lange und 60 Meter breite Start- und Landebahn mit entsprechenden Rollbahnen, Vorfeldflächen und Nebeneinrichtungen genehmigt. Durch die zusätzliche Start- und Landebahn kann die Kapazität des Flughafens von 90 um etwa ein Drittel auf 120 Starts und Landungen je Stunde erhöht werden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält außerdem insbesondere weitreichende Festlegungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und ein ausgesprochen umfangreiches Kompensationskonzept im Hinblick auf die Eingriffe in die Natur und Landschaft.

StMI, Pressemitteilung v. 15.07.2015

Redaktioneller Hinweis

Zum Verfahrensgang und den zugehörigen Pressemitteilungen vgl. hier.