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StMGP: Huml drängt auf Ausbau der Barrierefreiheit in Pflegeheimen – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin sieht Pflegeheimbetreiber in der Pflicht

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Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml lässt beim Thema Barrierefreiheit nicht locker und fordert die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Pflegeheime mit dem Rollstuhl. Huml betonte am Montag:

„Unseren pflegebedürftigen Mitbürgern verdanken wir unseren heutigen Wohlstand. Wir schulden ihnen den Erhalt ihrer Teilhabemöglichkeiten. Bei der Barrierefreiheit und der uneingeschränkten Nutzbarkeit der Pflegeheime mit dem Rollstuhl sehe ich die Träger in der Pflicht.“

Bauliche Mindeststandards können eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung unterstützen. Die entsprechende Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist bereits am 1. September 2011 in Kraft getreten.

Huml ergänzte: „Durch die Festlegung von größeren Mindestquadratmeterzahlen für die Wohnflächen in Einzel- und Doppelzimmern und die Anforderungen an die Barrierefreiheit kann die Lebensqualität von Bewohnern verbessert werden.“

Aufgrund der vorgegebenen Gebäudestrukturen kann es im Einzelfall schwierig sein, beispielsweise Wohnplätze und Sanitärräume vollumfänglich umzubauen, um diese für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer uneingeschränkt nutzbar zu machen.

Die Ministerin fügte hinzu: „Deshalb sind großzügige Übergangs- und Befreiungsmöglichkeiten für die Träger vorgesehen.“

Für Einrichtungen, die bereits bei Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2011 in Betrieb waren, können ab dem 1. September 2015 Anträge auf Verlängerung der Angleichungsfrist gestellt werden.

Huml unterstrich: „Sollte bis zum Ablauf des 31. August 2016 kein Antrag auf Befreiung oder Verlängerung der Angleichungsfrist gestellt werden, haben die Einrichtungen die baulichen Bestimmungen der Barrierefreiheit und die Anforderungen an die Nutzung der Wohnplätze durch Rollstuhlfahrer ab dem 1. September 2016 zu erfüllen.“

Die Ministerin erläuterte: „Durch die Flexibilität unserer Regelungen sowie die Orientierung an den Modernisierungszyklen der Einrichtungen wird eine wirtschaftliche Überforderung der Träger vermieden.“

StMGP, Pressemitteilung v. 24.08.2015