Gesetzgebung

EU-Kommission: EU-Regeln zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung verbessern Patientenmobilität

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Die vor zwei Jahren in Kraft getretene Regelung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung hat die Patientenmobilität verbessert und zu Reformen der nationalen Gesundheitssysteme beigetragen. Zu diesem Ergebnis kommt ein heute (Freitag) vorgestellter Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zu Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (PDF, 400 KB). Transparenz und Patientenmobilität konnten europaweit verbessert werden.

Es bleibt aber noch viel zu tun, um den Nutzen der Richtlinie noch wirksamer zu machen. Das Bewusstsein der Europäer über ihre Rechte zur Gesundheitsversorgung in einem anderen Land ist weiterhin gering. Noch nicht einmal zwei von zehn sind der Ansicht, dass sie über ihr Recht, Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land in Anspruch zu nehmen, informiert sind. Die nationalen Kontaktstellen, die mit der Richtlinie eingeführt wurden und die die Patienten zu ihren Rechten und zu Qualitäts- und Sicherheitsfragen informieren sollen, sind nur einem von zehn bekannt. Die EU-Länder mussten ihre Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 25. Oktober 2013 verabschieden.

Die EU-Richtlinie über Patientenrechte erleichtert die Möglichkeiten, sich außerhalb seines Heimatlandes behandeln zu lassen. Erstattungsmodalitäten von Gesundheitsdienstleistungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem eigenen in Anspruch genommen werden, sind jetzt klar zu definiert. Die neuen nationalen Anlaufstellen geben zuverlässige Informationen über die Möglichkeiten der Patienten, sich in einem anderen EU-Land medizinisch versorgen zu lassen und diese Behandlung erstattet zu bekommen.

Der Bericht ist die Grundlage für die Diskussion zur Umsetzung der Richtlinie beim nächsten Treffen der EU-Gesundheitsminister am 24. und 25. September.

Zu den nationalen Kontaktstellen gelangen Sie hier (PDF, 121 KB).

Weitere Informationen zur EU-Gesetzgebung zu Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und zum Bericht: hier.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 04.09.2015

Redaktioneller Hinweis

Auch zur Umsetzung der sog. Patientenmöbilitätsrichtlinie (RL 2011/24/EU) wurde am 29.05.2015 auf Landesebene das „Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG), des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) und weiterer Rechtsvorschriften“ verkündet. Dieses fügte in Art. 18 HKaG einen neuen Abs. 4 ein, wonach Ärzte bestimmte Informationen bereitzustellen haben, damit ausländische Patienten besser entscheiden können, ob sie eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch nehmen oder nicht (zur Änderung vgl. hier).