Gesetzgebung

EU-Kommission: Kommission droht nicht mit Klage wegen Vorratsdatenspeicherung

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Medienberichte, wonach die Europäische Kommission Deutschland wegen des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung mit einer Klage droht, sind falsch.

Seit der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung annulliert hat, hat die Europäische Kommission wiederholt klargestellt: die Entscheidung über die Einführung von nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung obliegt den Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hat nicht die Absicht, hinter dieser Erklärung zurückzubleiben oder alte Diskussionen wieder anzufachen.

Es ist uns bewusst, dass Vorratsdatenspeicherung oft Gegenstand einer sehr heiklen, ideologischen Debatte ist. Es gibt mithin die Versuchung, die Europäische Kommission in diese Debatte hineinzuziehen. Die Europäische Kommission ist nicht bereit, dieses Spiel mitzuspielen.

Wir haben deutlich klargemacht, dass die Kommission keine neuen Initiativen zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen wird. Wo es keine EU-Regeln gibt, bleibt es den Mitgliedstaaten unbenommen, ihre Systeme zur Vorratsdatenspeicherung zu behalten oder neue aufzusetzen, natürlich unter der Voraussetzung, dass sie den Grundsätzen des EU-Rechts entsprechen, wie sie etwa in der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation enthalten sind.

Daher sind wir weder gegen noch für die Einführung nationaler Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung.

Mutmaßungen, die Kommission erwäge eine Klage gegen das geplante deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, sind daher irreführend. Das Kollegium der Kommission zieht einen solchen Schritt nicht in Betracht.

Die Stellungnahme, um die es in der Berichterstattung geht, wurde im Rahmen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften abgegeben. Diese Richtlinie sieht vor, dass geplante nationale Gesetze, die den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in der Informationsgesellschaft angehen, der Kommission notifiziert werden sollen. Dies ist ein präventiver, technischer Mechanismus, der der Kommisson und anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, im Bedarfsfall zu reagieren. Die Angelegenheit wird derzeit zwischen den deutschen Behörden und den Dienststellen der Kommission in konstruktiver Weise besprochen.

Erklärung in englischer Sprache.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 16.09.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur allgemeinen Entwicklung beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“ vgl. hier. Zu Stellungnahmen zum oben verlinkten EuGH-Urteil vgl. hier.