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StMBW: Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle begrüßt für die unionsregierten Länder die Ganztagsinitiative „Ganztägig bilden 2016 bis 2018“

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Initiative knüpft an gemeinsames Bund-Länder-Programm an / „Wir arbeiten an der Qualität des Ganztags intensiv weiter“

Unter dem Titel „Ganztägig bilden 2016 bis 2018“ führen künftig die deutschen Länder ein Programm zur Qualitätsentwicklung von Ganztagsschulen in alleiniger Verantwortung weiter. Angestoßen worden war es durch eine gemeinsame Initiative mit dem Bund, die nun vereinbarungsgemäß ausläuft. Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle würdigte als Sprecher der unionsregierten Länder in der Kultusministerkonferenz:

„Ich freue mich, dass die Länder ihre bewährte Zusammenarbeit im Bereich der Ganztagsschulen fortsetzen. Zur Weiterführung des Kooperationsprogramms haben wir uns auf folgende Grundsätze verständigt:

  • Die Länder beabsichtigen, das Ganztagsschulprogramm fortzuführen.
  • Die Länder werden im Rahmen des Programms entsprechende Strukturen zur Beratung und Unterstützung der Ganztagsschulen vorhalten und miteinander vernetzen.
  • Die Länder werden im Rahmen des Programms länderübergreifende Aktivitäten, die unmittelbar auf die Qualitätsentwicklung von Ganztagsschulen abzielen, fortführen.
  • Bis zum Ende des Jahres 2015 werden die Länder entsprechende Vereinbarungen mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung als Programmträger schließen.“

„Wir Länder arbeiten an der Qualität des Ganztags intensiv weiter, damit wir unsere Kinder bestmöglich fördern können“, so der Minister abschließend.

Mehr als zehn Jahre lang hatten die Kultusministerien der Länder und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das vom Europäischen Sozialfonds kofinanzierte Programm „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ unter der Trägerschaft der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) gefördert. Die Förderung durch das BMBF läuft noch bis Ende 2015. Heute und morgen werden in Berlin bei einem Fachkongress die bisherigen Ergebnisse diskutiert.

StMBW, Pressemitteilung v. 17.09.2015