Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 25. September 2015

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Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung ausländischer Kinder und Jugendlicher/ Entschließungsantrag zu Betreuungsangeboten/ Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer

Zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung ausländischer Kinder und Jugendlicher (TOP 21)

Bayern begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung eines bundesweiten Verfahrens für die Verteilung von unbegleitet einreisenden Minderjährigen, drängt aber auf finanzielle Unterstützung.

Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Der Bund hat endlich auf unsere Forderung reagiert. Bereits vor einem Jahr haben wir angesichts der sprunghaft angestiegenen Zahlen im Bundesrat ein bundesweites Verfahren für eine Verteilung der unbegleitet einreisenden Kinder und Jugendlichen gefordert. In Bayern wird mittlerweile rund die Hälfte der unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland versorgt, die betroffenen Kommunen sind endgültig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gekommen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene faire Verteilung auf alle Bundesländer ist deshalb mehr als überfällig. Die gute Betreuung und Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die bundesweit geschultert werden muss.“

Dies umfasst nach Auffassung der Staatsregierung auch die Frage der Kostentragung.

Huber: „Wir fordern den Bund auf, uns und die Kommunen bei der Betreuung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen finanziell zu unterstützen. Angesichts der Kostenexplosion muss sich der Bund seiner Verantwortung stellen und einen adäquaten finanziellen Beitrag leisten. Darüber hinaus darf an einem fairen Ausgleich der Kosten für die bis jetzt betreuten unbegleiteten Minderjährigen nicht gerüttelt werden. Sonst tragen nur einige wenige Länder die Hauptlast.“

In den Jahren 2012 und 2013 lag die Zahl der nach Bayern eingereisten unbegleiteten Minderjährigen bei rund 550. Im Jahr 2014 war mit 3.400 Personen ein Anstieg der Zugangszahlen um das 6-fache zu verzeichnen. Für das Jahr 2015 ist mit einem weiteren erheblichen Anstieg zu rechnen, bisher sind über 12.000 Jugendliche neu in Bayern angekommen.

[Red. Hinweis: Zum Thema „Verteilverfahren für unbegleitete Minderjährige“ allgemein vgl. hier. Zum vorliegenden Gesetzentwurf speziell vgl. hier.]

Zum Entschließungsantrag zu Betreuungsangeboten (TOP 68)

Auf Initiative von Bayern, Niedersachsen und Brandenburg soll der Bundesrat auf seiner morgigen Sitzung über einen Entschließungsantrag zur weiteren Verwendung der für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel abstimmen.

Huber: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an der politischen Grundsatzentscheidung. Die Zuständigkeit liegt jetzt bei den Ländern, aber das gesellschaftliche Anliegen bleibt. Wir fordern deshalb den Bund auf, die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel zur Stärkung der Familien in vollem Umfang den Ländern zur Verfügung zu stellen. Es darf kein Abstrich bei den Familienleistungen gemacht werden.“

Die Länder sollen dann selbst entscheiden, ob sie die Mittel für eine direkte finanzielle Unterstützung der Familien oder für den weiteren Ausbau der frühkindlichen Betreuung nutzen.

Huber verwies auf die große Bedeutung des Betreuungsgeldes für Familien in Bayern. Über 73% der Eltern mit ein- oder zweijährigen Kindern nahmen diese familienpolitische Leistung in Anspruch.

„Die hohe Akzeptanz zeigt: Das Betreuungsgeld ist eine wichtige Leistung für die Familien“, erklärte der Minister.

Die Staatsregierung hatte deshalb bereits unmittelbar nach Urteilsverkündung beschlossen, das Betreuungsgeld fortzuführen, und bereitet derzeit die landesgesetzliche Umsetzung vor.

„Wir halten an dem Markenzeichen unserer Familienpolitik fest. Die Eltern in Bayern sollen auch weiterhin echte Wahlfreiheit haben“, so Huber.

[Red. Hinweis: Zur Entwicklung beim Thema „Betreuungsgeld“, z.B. zu den Reaktionen auf das Urteil des BVerfG oder zu Statistiken, vgl. hier.]

Zum Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer (TOP 23)

Die Staatsregierung hält den Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform für nachbesserungsbedürftig.

Huber: „Wir müssen sicherstellen, dass bei Vererbung eines Betriebes die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Gerade mittelständische und familiengeprägte Betriebe dürfen nicht durch eine überzogene Besteuerung des Vermögensübergangs gefährdet werden. Diese Unternehmen sind eine tragende Säule der deutschen und der bayerischen Wirtschaft. Sie haben sich in Krisenzeiten als Stabilitätsanker erwiesen, sie haben Arbeitsplätze erhalten und damit soziale Verantwortung gezeigt. Durch ihre Standorttreue sind sie das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Der Gesetzentwurf enthält im Vergleich zu den ersten Vorschlägen bereits wichtige Verbesserungen für Mittelständler. Wir sehen aber weiteren Änderungsbedarf insbesondere für die Familienunternehmen.“

Beim anstehenden Generationenwechsel darf die Erbschaftsteuer für diese Betriebe nicht zu einer Existenzbedrohung werden.

„Uns geht es darum, das produktive Unternehmensvermögen zu schonen. Dieses muss in noch größerem Umfang steuerlich begünstigt werden, um die Familienunternehmen wirtschaftlich nicht wegbrechen zu lassen“, so Huber.

Die Erbschaftsteuer darf nach Auffassung der Staatsregierung auch nicht zu einer „Vermögensteuer durch die Hintertür“ werden.

„Bayern lehnt daher die Einbeziehung des beim Erben bereits vorhandenen sonstigen Vermögens ab. Maßstab muss vielmehr das mit dem Erbfall erworbene Vermögen sein“, erklärte der Bundesratsminister.

Weiterhin sollten Familienunternehmen leichter als bislang vorgesehen auch erbschaftsteuerlich als solche anerkannt werden können.

„Wir haben jetzt die Gelegenheit, die vom Bundesverfassungsgericht aufgegebene Neuregelung verfassungsfest und zugleich im Sinne unserer bewährten Unternehmensstruktur auszugestalten“, so Huber.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 24.09.2015