Gesetzgebung

Staatskanzlei: EU nach wie vor nur halbherzig bei Bereitstellung von Flüchtlingshilfen für Syriens Nachbarstaaten

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Europaministerin Dr. Beate Merk hat die gestrigen Beschlüsse beim EU-Sondergipfel und die Entscheidung, für die Flüchtlinge in Syriens Nachbarstaaten eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, als „leider wieder einmal nur halbherzig“ kritisiert.

Merk: „Die Summe ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. In den Flüchtlingslagern in der Türkei, im Libanon oder in Jordanien leben – zum Teil seit vier Jahren – unzählige syrische Flüchtlinge. Für jeden einzelnen Flüchtling bleibt da nur ein einmaliger geringer Betrag übrig. Das reicht nicht für eine angemessene Unterbringung, die neben Wohnen und Essen auch Schule und Ausbildung umfassen muss. Wenn wir aber wollen, dass die Menschen in Syriens Nachbarstaaten nicht noch stärker mürbe werden und eine Bleibeperspektive vor Ort haben, müssen die Flüchtlingscamps zu Orten weiterentwickelt werden, an denen die Menschen über längere Zeit angemessen wohnen und ernährt werden können, und an denen es Schulen und Krankenhäuser gibt. Eines Tages sollen sie von dort aus in ihre Heimat zurückkehren können. Andernfalls werden sie sich weiterhin unter oft gefährlichen Umständen auf den Weg in die wohlhabenden Staaten Europas aufmachen. Ich befürchte, dass viele Flüchtlinge längst den Glauben an eine Rückkehr in ihr Heimatland und die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft verloren haben. Sie haben tagtäglich vor Augen, dass ihre Kinder zu einer ‚verlorenen Generation‘ ohne Bildung und Zukunftsperspektive heranwachsen, wenn sich nicht schnell etwas ändert“, so die Ministerin.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 24.09.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung beim Thema „Asyl“ vgl. hier.