Gesetzgebung

StMAS: Gesetz zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen

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Sozialministerin Müller: „Gesetzentwurf der Bundesregierung belastet Bayern im kommenden Jahr mit über einer halben Milliarde Euro“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller warnte im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung erneut vor einer finanziellen Überforderung des Freistaats und seiner Kommunen bei der Versorgung unbegleiteter Minderjähriger (uM).

„Bayern drohen im nächsten Jahr Belastungen von über einer halben Milliarde Euro“, so die Ministerin.

Der Freistaat begrüßt, dass künftig die neu ankommenden uM auf alle Bundesländer verteilt werden.

„Aktuell versorgt Bayern die Hälfte aller unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland. Damit ist die Belastungsgrenze der bayerischen Kommunen längst überschritten und eine bundesweite Verteilung überfällig“, so die Ministerin und ergänzte: „Es kann dabei aber nicht angehen, dass Bayern auf den Kosten für die bereits hier betreuten Unbegleiteten sitzen bleibt. Wir brauchen weiterhin einen fairen Ausgleich der Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen, die schon da sind.“

Bayern fordert den Ausgleich wie bisher im Gesetz festzuschreiben.

Müller weiter: „Die Versorgung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier ist jeder in der Pflicht, auch der Bund. Er muss die Kommunen entlasten und sich an den Unterbringungskosten beteiligen.“

In Bayern kommen besonders viele unbegleitete Jugendliche an, da der Freistaat an den beiden Hauptfluchtrouten liegt. So befanden sich im August 2014 rd. 3.500 uM in der Zuständigkeit bayerischer Jugendämter. Im August 2015 waren es bereits über 12.000. Aktuell kommen monatlich weitere 2.000 hinzu. Die Jugendlichen werden vom ersten Tag an im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht. Das bedeutet für die Jugendämter in den Grenzregionen – speziell München, Rosenheim und Passau – eine gewaltige Herausforderung. Denn anders als erwachsene Asylbewerber werden die unbegleiteten Minderjährigen bislang nicht über die Bundesländer verteilt. Bayern hat deshalb bereits im vergangen Jahr eine Bundesratsinitiative für eine gerechte Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen auf alle Bundesländern eingebracht, die nun zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.

StMAS, Pressemitteilung v. 24.09.2015

Redaktionelle Hinweise

Der in der Pressemitteilung adressierte „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ steht als TOP 21 auf der morgigen Sitzung des Bundesrates. Aus diesem Anlass hat auch die Staatskanzlei Stellung genommen.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf speziell vgl. hier.

Zum Thema „Asyl“ insgesamt vgl. hier.