Gesetzgebung

StMUV: Schuldenfalle Konsumkredit / Klare Regelungen auch für Null-Prozent-Finanzierung

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Um nicht in die Schuldenfalle zu tappen, müssen Verbraucher vor leichtfertigen Abschlüssen langfristiger Kreditverträge geschützt werden. Bayern setzt sich deshalb im Bundesrat für klare gesetzliche Regelungen auch im Bereich der Null-Prozent-Finanzierung ein. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf anlässlich der morgigen Bundesratssitzung.

„Ein vorschnell abgeschlossener Konsumkredit darf nicht zum Einstieg in die Privatinsolvenz werden. Es ist notwendig, gerade wirtschaftlich unerfahrene Verbraucher besser vor finanziellen Überforderungen zu schützen. Vorsicht ist vor allem bei vermeintlich kostenfreien Krediten geboten. Die Praxis zeigt, dass Schuldenprobleme häufig durch die Verlockungen der Null-Prozent-Finanzierung mitverursacht werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Scharf.

Der Bundesrat soll daher auf bayerische Initiative den Bundestag auffordern, auch Null-Prozent-Darlehen künftig als Verbraucherdarlehen zu behandeln. Das hat weitreichende Konsequenzen. Denn wer sich Fernseher, Handy oder sogar das Auto mit Hilfe einer Null-Prozent-Finanzierung leistet, wird gleich doppelt zum Kunden: Neben dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer wird noch ein Darlehensvertrag mit einer Bank zum Zinssatz von null Prozent abgeschlossen. Da dieses Darlehen formal unentgeltlich ist, stehen dem Verbraucher allerdings nicht die gleichen Rechte wie bei einem verzinsten Darlehen zu. Kann der Verkäufer beispielsweise wegen eines Defekts der Sache vom Kaufvertrag zurücktreten, bleibt er trotzdem an den Darlehensvertrag gebunden und muss weiter die Raten begleichen. Ein sogenanntes Durchgriffsrecht, das es ermöglicht, sich auch vom Darlehensvertrag zu lösen, gibt es bei zinsfreien Darlehen nicht. Gleiches gilt für das zweiwöchige Widerrufsrecht, das dem Verbraucher ermöglicht, vorschnelle Entscheidungen wieder rückgängig zu machen.

Scharf: „Der Vorschlag stärkt die Rechtsposition der Verbraucher. Und er macht dem Verbraucher klar, dass er eine längerfristige finanzielle Belastung eingeht. Ein Kredit für Konsumgüter darf kein Automatismus werden.“

Auch bei Null-Prozent-Finanzierungen erhält die Bank eine Gewinnmarge. Diese erfolgt zwar nicht in Form von Zinsen; sie ist jedoch regelmäßig bereits im Kaufpreis enthalten. Die Produkte sind damit häufig teurer, als sie sein müssten. Wenn für den Verbraucher aber kein wirtschaftlicher Unterschied besteht, sollten seine Rechte nicht davon abhängen, ob für den Finanzierungskredit ein Zins vereinbart ist, oder nicht.

StMUV, Pressemitteilung v. 24.09.2015