Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Landkreistag begrüßt Nachbesserungen bei Krankenhausreform

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Bernreiter: „Einsatz aller Betroffenen hat sich gelohnt“ – Kreise sind wichtiger Träger der Versorgung

Der Bayerische Landkreistag begrüßt die Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz.

„Unser Einsatz hat sich gelohnt“, erklärt Präsident Christian Bernreiter.

Der Bayerische Landkreistag hatte den Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form vehement kritisiert (red. Hinweis: vgl. hier und insbesondere hier). Die Kreise sind als Träger kommunaler Krankenhäuser unmittelbar von der Reform betroffen. Sie hätte gerade kleinere Häuser im ländlichen Raum stark benachteiligt.

Bernreiter dankt Staatsministerin Melanie Huml und der Bayerischen Staatsregierung für die erfolgreichen Nachverhandlungen:

„Das ist auch das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit von Staatsregierung, Kommunalen Spitzenverbänden und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft.“

Doch auch wenn wichtige Punkte jetzt zugunsten der Krankenhäuser – und damit im Sinne hunderttausender Patienten im Jahr – geändert wurden:

„Das neue Krankenhausstrukturgesetz enthält noch genügend Regelungen, die die Finanzlage der Krankenhäuser nicht verbessern werden“, so Bernreiter.

Ein Knackpunkt bleibt etwa die ambulante Notfallversorgung, welche die Krankenhausbudgets stark belastet. Einen wichtigen Erfolg kann Bayern aber hier verbuchen: Der bisherige Investitionsabschlag für ambulante Leistungen wird gestrichen. Das reicht aber nicht aus für eine Kostendeckung. Auch der Versorgungszuschlag, der im ersten Entwurf hätte wegfallen sollen, bleibt als Pflegezuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro im Jahr erhalten.

Bernreiter dazu: „Das macht es den Krankenhäusern leichter, die stetig steigenden Pflegekosten abzufedern.“

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 06.10.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung beim Thema „Krankenhausreform“ vgl. hier.