Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 16. Oktober 2015

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Bundesratsminister Marcel Huber: „Asylpaket des Bundes reicht zur Bewältigung der Flüchtlingskrise nicht aus, Belastungsgrenze erreicht, Zuwanderung begrenzen und steuern durch bessere Sicherung der Binnen- sowie der EU-Außengrenzen, geregelte Zuwanderung ist Voraussetzung für gelingende Integration / Verbindliche Verteilung der Flüchtlinge auf alle EU-Mitgliedstaaten nach festen Quoten“

Zum Asylpaket (TOP 14)

Nach Auffassung der Staatsregierung sind beim Flüchtlingszustrom die Grenzen der Belastbarkeit erreicht. Notwendig sind jetzt schnell wirksame Maßnahmen und die Wiederherstellung der Ordnung. Das Maßnahmenpaket des Bundes zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geht in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus. Das betonte Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber.

Wir unterstützen dieses wichtige Verhandlungsergebnis des Asylgipfels vom 24. September 2015. Es setzt viele Forderungen der Staatsregierung um, die Bayern mit mehreren Bundesratsinitiativen in der Länderkammer immer wieder geltend gemacht hatte. Wir brauchen aber auch schnell eine Begrenzung der Zuwanderung, sonst droht die staatliche Gemeinschaft zu scheitern. Kein Land auf dieser Welt nimmt unbegrenzt Zuwanderer auf“, erklärte der Minister.

Huber verwies auf die seit Wochen ankommenden Flüchtlingsströme, die sich in Dimensionen bewegen, die bis vor kurzem noch absolut undenkbar waren. Bayern ist hiervon besonders betroffen.

Wir wollen den wirklich Schutzbedürftigen helfen. Unsere Kommunen, Einsatzkräfte und Ehrenamtler sind aber am Limit, ihre Belastungsgrenze ist erreicht. Deshalb wollen wir in dieser Flüchtlingskrise alle Beteiligten in die Lage versetzen, die enormen zusätzlichen Aufgaben zu schultern. Dafür müssen wir die Zuwanderung begrenzen, steuern, organisieren – für den sozialen Zusammenhalt, für die Hilfsbereitschaft in unserem Land, für eine gelingende Integration“, erklärte der Minister.

Mit Blick auf die gewaltige gesellschaftspolitische Herausforderung erklärte Huber:

Bayern packt die Aufgabe entschlossen an. Zuwanderung begrenzen, Zusammenhalt fördern, Integration stärken – das ist der Dreiklang der bayerischen Flüchtlingspolitik. Wir stehen in einer doppelten Verantwortung für die einheimische Bevölkerung und die Schutzsuchenden gleichermaßen. Aus dieser Verantwortung hat Bayern bundesweit einmalige Anstrengungen gemacht, Haushaltsmittel bereitgestellt und wird ein Integrationsgesetz auf den Weg bringen. Wir wollen eine erfolgreiche Integration und ein friedliches Zusammenleben in unserer Heimat auf der Basis unserer Werte. Erste Voraussetzung ist allerdings, dass wir wieder zu einer geregelten Zuwanderung kommen.“

Diese erfordert nach Auffassung der Staatsregierung eine konsequente Einhaltung des Dublin-Verfahrens, eine bessere Sicherung der Binnen- sowie der EU-Außengrenzen, die Einrichtung von Transitzonen für beschleunigte Asylverfahren sowie die Begrenzung des Familiennachzugs.

Das morgen im Bundesrat zu behandelnde Asylpaket greift zahlreiche bayerische Bundesratsinitiativen auf, z. B. die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, die Erleichterungen für eine konsequente Abschiebung von Ausreisepflichtigen und die überfällige bundesweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen.

Bayerns Bundesratsminister: „Ein weiteres wichtiges Element des Asylpakets sind die Finanzhilfen des Bundes. Die enorm angestiegenen Flüchtlingszahlen haben eine finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen unerlässlich gemacht.“

Zum Vorschlag der EU-Kommission für einen Verteilungsmechanismus für Krisensituationen (TOP 22)

Der Bundesrat behandelt auf seiner morgigen Sitzung auch das Asylpaket der Europäischen Kommission, das u. a. einen Vorschlag für einen Umverteilungsmechanismus in Krisenzeiten enthält.

Huber: „Klar ist: Die Belastungsgrenze bei Staat und Kommunen ist erreicht. Deutschland kann nicht dauerhaft die Hauptlast der Flüchtlingskrise stemmen. Wir brauchen deshalb neben einer wirksamen Begrenzung der Zuwanderung auch mehr gesamteuropäische Solidarität. Bayern dringt deshalb auf eine verbindliche Verteilung der Flüchtlinge auf alle Mitgliedstaaten nach festen Quoten. Ziel muss es sein, für Deutschland und Bayern echte Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen.“

Damit ein solcher Mechanismus auch praktisch wirksam werden kann, muss vor allem die Sekundärmigration, also die unerlaubte Weiter- oder Rückreise eines Flüchtlings innerhalb der Europäischen Union, effektiv unterbunden werden. Bayerns Bundesratsminister kritisierte, dass der Verordnungsvorschlag der Kommission hierzu nur allgemeine Ausführungen enthält:

Wenn ein Flüchtling die Entscheidung über seine räumliche Zuweisung missachtet, sollte ein spezielles und schnell abzuwickelndes Verfahren greifen. Nur dann kann die Rückreise in den zuständigen Mitgliedstaat zügig veranlasst werden. Außerdem müssen falsche Anreize vermieden werden. Deshalb ist europarechtlich eindeutig klarzustellen, dass der Bezug von Sozialleistungen auf den nach der Verteilung zuständigen Staat beschränkt ist.“

Huber unterstrich erneut die Bedeutung eines effektiven Schutzes der EU-Außengrenzen, ohne den ein dauerhafter Verteilungsmechanismus nach festen Quoten nicht funktioniert:

Asylbewerber müssen unmittelbar nach der Einreise in die EU registriert und zügige Asylverfahren durchgeführt werden. Dazu gehört, dass die ‚Hotspots‘ in Italien und Griechenland bis spätestens Ende November 2015 in Betrieb genommen werden. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene weiterhin für mehr Unterstützung der betroffenen Mitgliedstaaten einsetzen.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 15.10.2015