Gesetzgebung

EU-Kommission: EU-Kommission einigt sich mit Türkei auf Aktionsplan zur Bewältigung der Flüchtlingskrise

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Die EU will künftig in der Flüchtlingskrise enger mit der Türkei zusammenarbeiten. Die EU-Kommission hat sich dazu gestern (Donnerstag) mit der Türkei auf einen gemeinsamen Aktionsplan zur Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Flüchtlingshilfe und dem Migrationsmanagement geeinigt.

Die Staats- und Regierungschefs begrüßten beim gestrigen Europäischen Rat den Aktionsplan. Er führt eine Reihe von dringenden Maßnahmen auf, die von der Europäischen Union und der Republik Türkei gemeinsam umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, die Türkei bei der Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen zu unterstützen und irreguläre Migrationsströme aus der Türkei in die EU zu verhindern. Die von der EU-Kommission ausgehandelte Vereinbarung ist das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen dem Ersten Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans und der türkischen Seite, vertreten durch Präsident Erdoğan, Premierminister Davutoğlu und Außenminister Sinirlioğlu.

Mit dem Aktionsplan bekennt sich die EU zu einem verstärkten politischen Engagement mit der Türkei. Vorgesehen sind eine signifikante finanzielle Unterstützung der Türkei, eine Beschleunigung des Prozesses der Visaliberalisierung und eine Wiederbelebung des Beitrittsprozesses.

  • Zum Aktionsplan gelangen Sie hier (PDF, 36 KB).
  • Zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates gelangen Sie hier.
  • Zu der von der Kommission vorgelegten Zwischenbilanz zur Umsetzung der dringendsten Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise gelangen Sie hier.
  • Weitere Informationen zur Europäischen Migrationsagenda finden Sie hier.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 16.10.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung im Kontext „Asyl“ vgl. auch hier.