Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerpräsident Seehofer begrüßt Einrichtung von Transitzonen

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„Zentrale bayerische Forderung wird umgesetzt“ / „Weiterer Baustein zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms“ / „Transitzonen notwendig zur Beschleunigung der Asylverfahren und Eindämmung des Asylmissbrauchs“

Ministerpräsident Horst Seehofer begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung zur Einrichtung von Transitzonen:

Die Bundesregierung greift damit eine zentrale bayerische Forderung zur Begrenzung der Zuwanderung auf. Wir brauchen dringend Transitzonen, um die Asylverfahren zu beschleunigen und Asylmissbrauch schnellwirksam einzudämmen. Jetzt wird Punkt für Punkt umgesetzt, was wir zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms für nötig halten. Transitzonen insbesondere für Asylantragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten sind ein erster wichtiger Baustein. Hier muss innerhalb weniger Tage eine Entscheidung getroffen werden, um konsequent abschieben zu können. Weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung müssen folgen. Das gilt insbesondere für den Schutz der EU-Außengrenzen, die Kontingentierung der Bürgerkriegsflüchtlinge und eine gerechte Flüchtlingsverteilung in der EU. Entscheidend sind jetzt Taten, nicht Worte.“

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte zur Umsetzung der europäischen Asylverfahrensrichtlinie verständigt. Die Richtlinie ermöglicht ein beschleunigtes Asylverfahren an der Landgrenze. Von dieser Möglichkeit möchte die Bundesregierung insbesondere bei Ausländern Gebrauch machen, deren Asylantrag höchstwahrscheinlich als unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgelehnt werden wird, wie insbesondere Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 23.10.2015