Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG 2 C 15.15 – Urteil vom 28.10.2015 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Ein Beamter, dem Altersteilzeit im Blockmodell bewilligt und dem in der Arbeitsphase wegen der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion die Zulage nach § 45 BBesG anteilig gewährt worden ist, hat auch in der Freistellungsphase einen Anspruch auf anteilige Zahlung dieser Zulage.