Aktuelles

StMFLH: Fast 24 Millionen Euro Bedarfszuweisungen für Kommunen in der Oberpfalz

©pixelkorn - stock.adobe.com

„35 Kommunen in der Oberpfalz erhalten fast 24 Millionen Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen“, teilten Finanzminister Dr. Markus Söder und Finanzstaatssekretär Albert Füracker am Dienstag (27.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses aus kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit.

Ein gutes Signal für die Oberpfälzer Kommunen. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig“, hoben Söder und Füracker hervor.

Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen.

Bayernweit erhalten 171 Kommunen über 116 Millionen Euro Bedarfszuweisungen. 32 Städte und Gemeinden in der Oberpfalz werden 2015 mit über 21 Millionen Euro an Sonderhilfen unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung erhält die Stadt Weiden mit 3,3 Millionen Euro. Drei Landkreise in der Oberpfalz erhalten insgesamt 2,7 Millionen Euro: Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab 200.000 Euro, Landkreis Schwandorf 200.000 Euro, Landkreis Tirschenreuth 2.300.000 Euro. Die Auszahlung der Finanzmittel an die Kommunen erfolgt in den nächsten Wochen. Die Bedarfszuweisungen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2015 erneut ein Rekordvolumen von über acht Milliarden Euro erreicht hat.

Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Gerade die von der demographischen Entwicklung besonders betroffenen Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz erhalten die größten Anteile. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche oder eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können nun im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

StMFLH, Pressemitteilung v. 28.10.2015