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StMFLH: Über 16 Millionen Euro Bedarfzuweisungen für Kommunen in Unterfranken

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„31 Kommunen in Unterfranken erhalten über 16 Millionen Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder am Dienstag (27.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses aus kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit.

Ein gutes Signal für Kommunen mit schmalem Geldbeutel. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen tatkräftig“, hob Söder hervor.

Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2015 ein Rekordvolumen von über acht Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke.

Bayernweit erhalten 171 Kommunen über 116 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. 26 Städte und Gemeinden in Unterfranken werden 2015 mit fast 14 Millionen Euro an Sonderhilfen unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung erhält die Stadt Bad Kissingen mit 2 Millionen Euro. Fünf unterfränkische Landkreise erhalten insgesamt 2.550.000 Euro:

  • Landkreis Bad Kissingen 500.000 Euro
  • Landkreis Rhön-Grabfeld 1.000.000 Euro
  • Landkreis Haßberge 550.000 Euro
  • Landkreis Kitzingen 300.000 Euro
  • Landkreis Main-Spessart 200.000 Euro

Die Auszahlung der Finanzmittel an die Kommunen erfolgt in den nächsten Wochen.

Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können nun im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

StMFLH, Pressemitteilung v. 28.10.2015