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StMFLH: Über 59 Millionen Euro Bedarfszuweisungen für 76 Kommunen in Oberfranken

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„76 Kommunen in Oberfranken erhalten über 59 Millionen Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder am Dienstag (27.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses aus kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit.

Ein wuchtiges Signal für die oberfränkischen Kommunen. Rund die Hälfte aller Bedarfszuweisungen geht in die Region. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig“, hob Söder hervor.

Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2015 ein Rekordvolumen von über acht Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke.

Bayernweit erhalten 171 Kommunen über 116 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. 68 Städte und Gemeinden in Oberfranken werden 2015 mit fast 50 Millionen Euro an Sonderhilfen unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung erhält die Stadt Hof mit 5,7 Millionen Euro. Acht Oberfränkische Landkreise erhalten insgesamt 9.300.000 Euro:

  • Landkreis Bayreuth 200.000 Euro
  • Landkreis Coburg 300.000 Euro
  • Landkreis Forchheim 300.000 Euro
  • Landkreis Hof 2.200.000 Euro
  • Landkreis Kronach 2.000.000 Euro
  • Landkreis Kulmbach 1.600.000 Euro
  • Landkreis Lichtenfels 200.000 Euro
  • Landkreis Wunsiedel 2.500.000 Euro

Die Auszahlung der Finanzmittel an die Kommunen erfolgt in den nächsten Wochen.

Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können nun im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

StMFLH, Pressemitteilung v. 28.10.2015