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StMFLH: 300.000 Euro Bedarfszuweisung für Landkreis Berchtesgadener Land

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„Der Landkreis Berchtesgadener Land erhält 300.000 Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder am Dienstag (27.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses aus kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit.

Ein gutes Signal für den Landkreis. Die Bedarfszuweisungen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2015 ein Rekordvolumen von über acht Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke“, hob Söder hervor.

Bayernweit erhalten 171 Kommunen über 116 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. Die Auszahlung der Finanzmittel erfolgt in den nächsten Wochen.

Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Bedarfszuweisungen werden Landkreisen gewährt, die aufgrund ihrer spezifischen strukturellen Verhältnisse außergewöhnliche Belastungen zu tragen und daher Haushaltsschwierigkeiten haben.

StMFLH, Pressemitteilung v. 28.10.2015