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StMFLH: Fast 500.000 Euro Bedarfzuweisungen für Kommunen in Schwaben

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„Die Kommunen in Schwaben erhalten fast 500.000 Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder am Dienstag (27.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses aus kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit.

Ein gutes Signal für die Kommunen. Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2015 ein Rekordvolumen von über acht Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen tatkräftig“, hob Söder hervor.

Bayernweit erhalten 171 Kommunen über 116 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. Drei Schwäbische Landkreise erhalten insgesamt 350.000 Euro: Landkreis Dillingen a.d. Donau 100.000 Euro, Landkreis Lindau (Bodensee) 100.000 Euro, Landkreis Oberallgäu 150.000 Euro. Finanzschwache Städte und Gemeinden in Schwaben werden 2015 mit 100.000 Euro an Sonderhilfen unterstützt.

Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können nun im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

StMFLH, Pressemitteilung v. 28.10.2015