Gesetzgebung

StMBW: Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, Ausbildung von Referendaren besser zu steuern – Angehende Lehrkräfte können besser begleitet werden

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Zielorientierte Steuerung sinnvoll für qualitätsvolle Lehrerausbildung – In 13 Ländern bereits Praxis

Bayern setzt grundsätzlich den Anspruch der jungen Menschen auf Ausbildung (damit auch 2. Staatsexamen) konsequent um. Jeder Hochschulabsolvent und jede Hochschulabsolventin, die sich bei entsprechender Qualifikation in Bayern zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt anmelden, werden hier auch zugelassen. Der Freistaat hat allerdings mit Blick auf die Referendarsentwicklung der jüngsten Jahre in einzelnen Fächern und Schularten Überlegungen angestellt, um den Vorbereitungsdienst zeitlich besser zu steuern und so die Qualität der Ausbildung weiter zu erhöhen. Bayern folgt hier dem Beispiel von 13 weiteren Ländern in Deutschland, die eine vergleichbare Praxis bereits eingeführt haben. Eine vom BLLV heute interpretierte „Zulassungsbeschränkung“ gibt es nicht.

Die Gesetzesvorlage des Kultusministeriums schafft

  • den rechtlichen Rahmen für eine zeitliche Steuerung des Eintritts von Referendaren gerade in stark überlaufenen Fächerkombinationen für bestimmte Schularten und dadurch
  • die Voraussetzungen, die Referendare an den Seminarschulen intensiver begleiten zu können.

Ob und vor allem in welchem Umfang die Steuerung praktiziert werden muss, muss mit Blick auf die weitere Entwicklung der Studierendenzahlen und den jeweiligen Bedarf bewertet werden.

StMBW, Pressemitteilung v. 13.11.2015