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Staatskanzlei: Bayern stellt mit Programm zur Förderung von digitalen Gründerzentren die Weichen für die Digitalisierung in allen bayerischen Regionen

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Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Unser neues Programm unterstützt digitale Gründer mit der erforderlichen Infrastruktur, schafft ein verzweigtes Netzwerk und macht sie fit für den Markt“

Mit einem Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im digitalen Bereich stellt die Staatsregierung die Weichen, um die Digitalisierung in allen Regierungsbezirken noch stärker voranzubringen. Den hierfür geplanten Förderrichtlinien stimmte das Kabinett heute zu.

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner erklärte: „Unser Programm unterstützt digitale Gründer mit der erforderlichen Infrastruktur, schafft ein verzweigtes Netzwerk und macht sie fit für den Markt. Das ist in Deutschland einmalig, nicht nur wegen des Volumens von insgesamt 80 Millionen Euro.“

Ziel ist es nach den Worten der Ministerin, in jedem Regierungsbezirk mindestens ein Gründerzentrum im Bereich Digitalisierung zu etablieren, das Gründer in Kooperation mit Hochschule und Wirtschaft und mit Unterstützung der Kommune gezielt fördert. Durch Aufbau und Unterstützung eines regionalen Netzwerks bietet es nicht nur Räume, sondern auch ein Beratungs-, Coaching und Netzwerksystem. Hierfür sowie für die unmittelbare Anlaufförderung von digitalen Start-ups mit zukunftsfähigen innovativen Geschäftsmodellen werden 80 Millionen Euro bereitgestellt.

Ministerin Aigner: „Die optimalen Standorte für die Gründerzentren ermitteln wir durch ein Wettbewerbsverfahren mithilfe einer externen Jury. Die Anbindung der Gründerzentren an die Hochschulen wird technische Aktualität garantieren, die Vernetzung mit Unternehmen sichert die erforderliche Praxisnähe.“

Zum Zeitplan kündigte Staatsministerin Aigner an, bereits diese Woche den Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags über das neue Programm zu informieren. Auch das Wettbewerbsverfahren zur Auswahl der Standorte soll nun zügig eingeleitet werden. Darin werden Kommunen, Hochschulen oder Privateinrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht aufgerufen, bis zum 13. Mai 2016 beim Wirtschaftsministerium ihre Konzepte einzureichen. Nähere Informationen werden auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 01.12.2015