Gesetzgebung

EU-Kommission: Kommission geht gegen illegalen Waffenhandel vor – Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

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Die EU-Kommission will den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoffen stärker bekämpfen und terroristischen Angriffen besser vorbeugen. Dazu hat sie heute (Mittwoch) einen neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung vorgeschlagen, mit der bestimmte Vorbereitungshandlungen wie Ausbildung und Auslandsreisen für terroristische Zwecke künftig kriminalisiert werden. Im Kampf gegen den illegalen Waffenhandel soll die Zusammenarbeit auf EU-Ebene und mit Drittstaaten verbessert und damit der Schwarzmarkt für Waffen und Sprengstoffe wirksamer eingedämmt werden. Vor zwei Wochen hatte die Kommission bereits Vorschläge für mehr Kontrollen des Verkaufs und Besitzes von Schusswaffen gemacht [red. Hinweis: Fragen und Antworten zur verschärften Kontrolle von Feuerwaffen in der EU vgl. hier].

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu:

Die Kommission ist fest entschlossen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen. Da immer mehr EU-Bürger ins Ausland reisen, um ‚ausländische Kämpfer‘ zu werden, muss der EU-Rahmen zur Verfolgung terroristischer Straftaten überarbeitet werden, damit eine gemeinsame strafrechtliche Antwort gewährleistet ist. Zudem bedarf es beim Vorgehen gegen den Schwarzmarkt für Feuerwaffen und Sprengstoffe einer Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und mit Drittstaaten. Unsere Vorschläge werden es den nationalen Behörden erleichtern, terroristische Netze zu zerschlagen.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, hielt fest:

Heute lösen wir unser Versprechen ein, mit aller Härte gegen den Terrorismus vorzugehen. Unser Vorschlag zielt nicht nur auf diejenigen ab, die terroristische Gräueltaten verüben, sondern auch auf diejenigen, die den Terrorismus durch Reisen, Finanzierungen oder auf andere Weise unterstützen. So verschärfen wir unsere strafrechtliche Antwort auf die ernsthafte Bedrohung durch ausländische terroristische Kämpfer. Außerdem legen wir einen EU-Aktionsplan vor, mit dem der Zugang von Terroristen zu innerhalb der EU und an der Peripherie illegal gehandelten Feuerwaffen und Sprengstoffen unterbunden werden soll. Europa muss im Kampf gegen den Terrorismus rasch, entschlossen und gemeinsam handeln, damit unsere Sicherheit erhöht wird.“

Die heute vorgelegten Vorschläge gehören zur im April 2015 verabschiedeten europäischen Sicherheitsagenda, deren Umsetzung in Anbetracht der Terroranschläge vom 13. November in Paris deutlich beschleunigt wird. Zuständig für die innere Sicherheit sind und bleiben an erster Stelle die Mitgliedstaaten. Der grenzübergreifende Charakter mancher Herausforderungen stellt jedoch die Fähigkeit einzelner Länder, diese im Alleingang zu bewältigen, auf die Probe. Daher sieht es die Kommission als eine Aufgabe der EU an, Vertrauensbildung, Zusammenarbeit, Informationsaustausch und ein gemeinsames Vorgehen zu unterstützen.

Die vorgeschlagene Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung schließt Durchsetzungslücken in den EU-Strafrechtsvorschriften und sieht vor, dass Folgendes unter Strafe gestellt wird:

  • Reisen zu terroristischen Zwecken, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, um gegen das Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer vorzugehen;
  • Finanzierung, Organisation und Erleichterung derartiger Reisen, u. a. durch logistische und materielle Unterstützung, wie die Bereitstellung von Feuerwaffen und Sprengstoffen, Unterkünften, Transportmitteln, Dienstleistungen, Vermögen und Waren;
  • Teilnahme an einer Ausbildung für terroristische Zwecke. Den Strafverfolgungsbehörden soll die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen, die potenziell zur Begehung terroristischer Straftaten führen können, zu untersuchen und zu ahnden;
  • Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten und Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Vereinigungen oder terroristischen Aktivitäten.

Der Aktionsplan zur Bekämpfung von unerlaubtem Waffenhandel und Sprengstoffeinsatz zielt u.a. darauf ab:

  • den Zugang zu illegalen Feuerwaffen und Sprengstoffen einzuschränken: Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, vernetzte nationale Anlaufstellen einzurichten, um die Analyse und strategische Berichterstattung über den unerlaubten Waffenhandel zu verbessern. Zudem soll Europol im Hinblick auf den Online-Handel und die Umlenkung des legalen Handels über seine kürzlich eingerichtete Meldestelle für Internetinhalte eine größere Rolle zukommen. Der Aktionsplan fordert die Mitgliedstaaten außerdem zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe auf.
  • die operative Zusammenarbeit zu verstärken: Die Mitgliedstaaten werden angehalten, Cyber-Kontrollteams für Feuerwaffen, Sprengstoffe und Ausgangsstoffe für Sprengstoffe einzurichten bzw. bestehende Teams auszubauen. Die Kontrollen an den Außengrenzen und die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden sollten mittels risikobasierter Warenkontrollen gestärkt werden, sei es im Handelsverkehr (z. B. in Containern), im Personenverkehr (z. B. in PKW) oder im Gepäck von Reisenden.
  • die Zusammenarbeit mit Drittländern auszubauen: Um den illegalen Einfuhren von Feuerwaffen und dem Zugang zu Sprengstoffen in der Europäische Union zu begegnen, schlägt der Aktionsplan eine intensivere Zusammenarbeit mit Drittländern vor, indem der illegale Handel mit Feuerwaffen und der Einsatz von Sprengstoffen systematisch in den sicherheitspolitischen Dialog mit wichtigen Partnerländern und Organisationen einbezogen wird. Zusätzlich zur engeren Zusammenarbeit mit wichtigen Westbalkanländern schlägt die Europäische Kommission vor, die Zusammenarbeit mit den Ländern im Mittleren Osten und Nordafrika sowie mit der Türkei und der Ukraine auszubauen. Besonders angemahnt wird die Aufnahme eines Dialogs mit den Ländern der Sahelzone, der Arabischen Liga und mit internationalen Organisationen. In bestimmten Fällen könnte eine finanzielle Unterstützung durch die EU für die Beschlagnahme und Deaktivierung von Feuerwaffen in Betracht kommen.

Weitere Informationen finden sie in der vollständigen Pressemitteilung.

Informationen zu den vor zwei Wochen vorgestellten Maßnahmen für verschärfte Kontrollen von Feuerwaffen finden Sie hier und hier.

Hintergrundinformationen zur Europäischen Sicherheitsagenda finden Sie hier und hier.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 02.12.2015