Gesetzgebung

Bundesregierung: Zwischenbericht 2015 der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz vorgelegt

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Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Professor Monika Grütters, sowie die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, haben heute gemeinsam auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz vorgelegt.

Grütters erklärte dazu:

Wir haben in diesem Jahr wichtige Weichen gestellt, um sowohl die Medienvielfalt zu bewahren als auch den funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Insbesondere die gesamtdeutsche Position zur Revision der Audiovisuellen-Mediendiensterichtlinie der EU ist eines der ersten greifbaren Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz. Bund und Länder sind durch die enge und konstruktive Zusammenarbeit ein gutes Stück vorangekommen. Der Zwischenbericht bietet ein solides Fundament, um die Arbeitsgruppen fortzuführen, die Positionen zu den einzelnen Themen weiter zu konkretisieren und Handlungsvorschläge zu erarbeiten, die unsere bewährte Medienordnung an die Herausforderungen der Konvergenz anpassen. Keine geringe Aufgabe, aber eine, der wir uns gemeinsam stellen.“

Ministerpräsidentin Dreyer sagte:

Mit dem heute vorgelegten Zwischenbericht haben wir ein wichtiges erstes Ergebnis für eine konvergente Medienordnung erzielt. Oberstes Ziel und verfassungsrechtlicher Auftrag der Länder ist der Erhalt von Vielfalt und kommunikativer Chancengleichheit auch in einem konvergenten Medienumfeld. Ein ganz wesentlicher Schritt hin zu einer der Medienkonvergenz angemessenen Medienordnung auf nationaler und europäischer Ebene, die fairen Wettbewerb schafft, ist mit dem gesamtdeutschen Positionspapier zur Revision der AVMD-Richtlinie gemacht. Insgesamt bietet der Zwischenbericht eine gute Grundlage für die weitere Arbeit der Arbeitsgruppen. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, bis Juni 2016 die Positionen weiter herauszuarbeiten und konkrete Handlungsvorschläge vorzulegen.“

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten im Dezember 2014 eine gemeinsame Steuerungsgruppe auf politischer Ebene zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine der Medienkonvergenz angemessene Medienordnung auf nationaler und internationaler Ebene eingesetzt.

Der Zwischenbericht enthält erste Arbeitsergebnisse der AG AVMD-Richtlinie und der AG Kartellrecht/Vielfaltssicherung sowie Zwischenergebnisse aller fünf Arbeitsgruppen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, unter anderem die folgenden:

  • AG AVMD-Richtlinie: Einigung auf gemeinsame Position zur Revision der Audiovisuellen Mediendienste Richtlinie.
  • AG Jugendmedienschutz/Jugendschutz: Unterzeichnung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 3. Dezember 2015, der auch Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) auf den Weg bringen soll. Die Beratungen im Rahmen der Bund-Länder-Kommission sollten mit dem Ziel „gemeinsame Festlegung von inhaltlichen Eckpunkten einer weitergehenden strukturellen Reform des Jugendmedienschutzes“ fortgeführt werden.
  • AG Plattformregulierung: Es wurde Anpassungsbedarf in mehreren Bereichen identifiziert (u. a. Klärung des Anwendungsbereichs, Transparenz für Nutzer, Inhalteschutz (Signalintegrität), Ausgestaltung des Aufsichtsverfahrens). 2016 wird über weiteren Anpassungsbedarf im Bereich Zugang zu Medienplattformen und über eine privilegierte Auffindbarkeit von Angeboten entschieden.
  • AG Kartellrecht/Vielfaltsicherung: Die verfahrensrechtliche Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten/Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und der Kartellbehörden zur besseren Verzahnung von Kartell- und Medienrecht soll optimiert werden. Dies betrifft § 50 c Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 39 a des Rundfunkstaatsvertrages (RStV). Ferner überprüfen die Länder ihr Medienkonzentrationsrecht mit Blick auf konvergente Regelungen.
  • AG Intermediäre (u. a. Suchmaschinen): Intermediäre sollen die zentralen Kriterien der Aggregation, Selektion und Präsentation und ihre Gewichtung kenntlich machen (Transparenz). Eine Offenlegung der Algorithmen ist hiervon nicht umfasst. 2016 sollen Eckpunkte zu Regelungsvorschlägen zur Gewährleistung von Transparenz erarbeitet werden. Zudem soll geklärt werden, ob es neben dem geltenden Wettbewerbs- und Kartellrecht ein spezialgesetzliches Diskriminierungsverbot bedarf.

Ziel der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz ist es, zunächst bis zum Ende dieser Legislaturperiode des Bundes den jeweiligen Handlungsbedarf mit Blick auf die zwischen Bund und Ländern geeinten Themenschwerpunkte zu klären, Regelungsvorschläge zu erarbeiten und entsprechende EU-Vorhaben (u.a. Reformprozesse zur Audiovisuellen-Mediendienste-Richtlinie und in Teilen der Plattformregulierung) eng zu begleiten.

Mit der Koordinierung der Arbeiten wurde auf Bundesseite die Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und auf Länderseite das Vorsitzland der Rundfunkkommission Rheinland-Pfalz betraut.

Der Zwischenbericht steht auf folgenden Internetseiten zum Abruf zur Verfügung:

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 03.12.2015