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StMFLH: Schnelles Internet kommt nach Reit im Winkl

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Heimatminister übergibt Förderbescheid über 345.983 Euro

Der Ausbau von schnellem Internet läuft in Bayern auf Hochtouren.

Breitband ist Zukunft. Nur wo Breitband vorhanden ist, werden Arbeitsplätze entstehen und erhalten. Die Gemeinde Reit im Winkl ist auf dem besten Weg zur digitalen Autobahn“, stellte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder bei der Übergabe des Förderbescheids für den Breitbandausbau in Höhe von 345.983 Euro an den Bürgermeister der Gemeinde Reit im Winkl, Josef Heigenhauser, am Montag (7.12.) fest.

In Reit im Winkl wird das Almgebiet und bekannte Skigebiet Winklmoos-Steinplatte erstmals mit Glasfaser erschlossen.

Oberbayern engagiert sich gut beim Breitbandausbau. Mit 449 Gemeinden befinden sich in Oberbayern 90 Prozent im Förderverfahren. 96 Kommunen wurde inzwischen eine Fördersumme von insgesamt 26,1 Millionen Euro zugesagt. Ein Großteil der Fördermittel von maximal rund 365 Millionen Euro in Oberbayern ist aber noch offen. Auch für die Gemeinde Reit im Winkl stehen für einen weiteren Ausbau des Breitbandes noch mehr als 480.000 Euro zur Verfügung.

Investieren Sie weiter in den zukunftsweisenden Ausbau des schnellen Internets“, appellierte Söder.

Bayernweit engagieren sich bereits rund 92 % (1.901) aller Kommunen im Förderverfahren. Mit dem in Reit im Winkl neu übergebenen Bescheid starten schon 711 Kommunen mit einer Gesamtfördersumme von mehr als 255 Millionen Euro in den Breitbandausbau. Allein bei den bisher im Ausbau befindlichen Projekten werden über 6.400 km Glasfaserleitungen verlegt.

Mit unserem bundesweit einmaligen Förderprogramm von 1,5 Milliarden Euro bis 2018 bringen wir ganz Bayern an das schnelle Netz. Jede Gemeinde erhält eine Ausfahrt von der Datenautobahn“, kündigte Söder an.

Wichtige Hilfe für die Kommunen ist die Beratung durch die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. In über 6.300 persönlichen Gesprächen wurde fast jede Gemeinde beraten.

StMFLH, Pressemitteilung v. 07.12.2015