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VG Ansbach: Asyltagung der Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte in Ansbach

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Die Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte rechnen 2016 mit einer verstärkten Arbeitsbelastung durch Klagen und Eilverfahren aus dem Asylrecht. Diese Mehrbelastung wird den Rückgang, der bei den Gerichtsverfahren von Asylbewerbern aus den Herkunftsländern des Westbalkans in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 zu verzeichnen war, aller Voraussicht nach übersteigen. Angesichts dessen wird das Verwaltungsgericht Ansbach 2016 um vier Richter verstärkt werden.

Auf Einladung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Ansbach, Olgierd Adolph, fand am 4. Dezember 2015 in Ansbach die Herbsttagung der Bayerischen Verwaltungsgerichtspräsidenten zum Thema Asyl statt. Die Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte haben zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schwerpunktmäßig die weitere Entwicklung der Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten erörtert.

Festzustellen ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass die Verfahren (Klage- und Eilverfahren) von Klägern aus den Herkunftsländern des Westbalkans in der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit im zweiten Halbjahr 2015 drastisch zurückgegangen sind. Dass die für diese Gruppe von Verfahren bei den Verwaltungsgerichten ergriffenen Beschleunigungsmaßnahmen gegriffen haben, ist für den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Ansbach sehr erfreulich. Denn die Verwaltungsgerichte haben erhebliche Anstrengungen erbracht, um die in großer Zahl angefallenen Verfahren mit äußerst geringer Erfolgsaussicht schnell zu bewältigen. Wie der nun erfolgte Rückgang zeigt, hat sich diese Anstrengung gelohnt. Das Verwaltungsgericht Ansbach war insoweit in besonderem Maße betroffen: So wurden bis zum Juni 2015 etwa die Hälfte aller Eilverfahren von Antragstellern vom Westbalkan in Bayern beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Aufgrund der dadurch ausgelösten Mehrbelastung haben auch die Laufzeiten in den allgemeinen Klageverfahren zugenommen.

Sorgen bereiten nach wie vor die sogenannten Dublin-Verfahren. Das sind Verwaltungs- und sich hieran anschließende Gerichtsverfahren von Personen, die in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt haben, aber bereits während des laufenden Verfahrens oder nach dessen Abschluss nach Deutschland weiter gezogen sind und nun hier einen Asylantrag stellten. In diesen Fällen ist grundsätzlich der europäische Staat, in dem der erste Asylantrag gestellt wurde, zuständig und der jeweilige Antragsteller wird dorthin abgeschoben. Dagegen kann er wiederum mit Klage- und Eilantrag zum Verwaltungsgericht vorgehen. In diesem Bereich gibt es noch eine Vielzahl von offenen rechtlichen Fragen wie z.B. die, ob Personen in Deutschland einen erhöhten Schutz beantragen können, wenn sie woanders etwa nur einen subsidiären Schutz erhalten haben. Hier ist ein Rückgang der Gerichtsverfahren nicht ansatzweise feststellbar. Aufgrund der Zahl der 2015 in Deutschland angekommenen Personen, die zuvor in anderen Europäischen Staaten Asylanträge gestellt haben ist damit zu rechnen, dass derartige Verfahren die Verwaltungsgerichtsbarkeit zahlenmäßig und inhaltlich im Jahr 2016 zunehmend belasten werden.

Was die „klassischen“ asylrechtlichen Klageverfahren, bei denen die Kläger sich gegen die Ablehnung ihres Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden, angeht, rechnen die Bayerischen Verwaltungsgerichte mit einem nicht nur linearen Anstieg der Eingangszahlen. Denn einerseits erhöht das Bundesamt die Zahl der Entscheider um mehr als das Doppelte. Andererseits fordert die Politik eine schnellere Entscheidungspraxis des Bundesamts. Die Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes wird jedoch durch eine Beschleunigung sicher nicht erhöht. Eine nicht sorgfältig geprüfte und ebenso wenig begründete negative Entscheidung des Bundesamts hat jedoch zur Folge, dass diese Prüfung dann durch das Gericht im Klageverfahren nachzuholen sein wird. Auch daraus wird neben dem reinen Anstieg der Verfahrenszahlen 2016 wohl eine zunehmende Arbeitsbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit folgen.

Verständigt haben sich die Präsidenten und die Vertreter des Bundesamtes auf eine enge Zusammenarbeit zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung werden der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowie die Verwaltungsgerichte Ansbach und München zeitnah die Akten des Bundesamts in elektronischer Form (und nicht wie bisher auf dem Postweg in Papierform) erhalten. Noch im ersten Halbjahr 2016 soll diese Form der Aktenübermittlung über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) anlaufen. (Die endgültige Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist für 2020 anvisiert.)

Der Anstieg der Asylverfahren am Verwaltungsgericht Ansbach hat nun zur Folge, dass das Verwaltungsgericht Ansbach von den insgesamt im Haushalt des Freistaats Bayern für 2016 zusätzlich veranschlagten Stellen für die Bayerischen Verwaltungsgerichte insgesamt eine Stelle
für einen Vorsitzenden Richter oder eine Vorsitzende Richterin und drei weitere Richterstellen erhält, die nun zeitnah besetzt werden können.

Die Asyltagung der Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte findet zweimal im Jahr statt. Tagungsort ist wegen der Nähe zum Sitz des für Entscheidungen über Asylanträge zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg regelmäßig Ansbach.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 07.12.2015

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