Gesetzgebung

BVerwG: Gemeindliche Erschließungsbeiträge für nicht in ihre gesetzliche Baulast fallende Erschließungsanlagen

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Sachgebiet: Abgabenrecht (Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht) / BVerwG 9 C 27.14 – Urteil vom 09.12.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Die Gemeinden dürfen Erschließungsbeiträge für nicht in ihre gesetzliche Baulast fallende Erschließungsanlagen dann erheben, wenn sie durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem gesetzlichen Baulastträger die Baulast übernommen haben; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Baulast lediglich eine Grenzkorrektur im Bereich des Übergangs einer Kreis- in eine Gemeindestraße betrifft (Fortentwicklung von BVerwG, Urteile vom 5. September 1975 – 4 C 2.73 – Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 und vom 25. November 1981 – 8 C 10.81 – Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22).