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BVerwG: Abflugverfahren Flughafen Frankfurt am Main („Südumfliegung“)

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Sachgebiet: Verkehrsrecht (Verwaltungsprozessrecht) / BVerwG 4 C 15.14 – Urteil vom 10.12.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Bei der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO kann der Kläger den Zeitpunkt selbst bestimmen, zu dem das Bestehen oder Nichtbestehen eines streitigen Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll. Das gilt auch, wenn das Rechtsverhältnis auf einer Rechtsverordnung beruht.
  2. (Lärm-)Betroffene können durch die Anordnung eines Flugverfahrens, die Ziele des Planfeststellungsbeschlusses vereitelt, nur dann in eigenen Rechten verletzt werden, wenn die Planungsziele gerade ihrem Schutz dienen.