Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Beschl. v. 22.01.2016 – 9 ZB 15.2027 / Weitere Schlagworte: gemeindliches Vorkaufsrecht / Landesrechtliche Normen: BayVwVfG
Leitsatz:
Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung bei Ausübung eines Vorkaufsrechts setzt voraus, dass nicht nur einzelne Entscheidungsgesichtspunkte ermittelt und dargestellt werden, sondern auch eine Gewichtung oder Abwägung des „Für und Wider“ der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange erkennbar ist oder andere Alternativen im Rahmen des Ermessensspielraums diskutiert werden.
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