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KWMBl (01/2016): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes v. 22.12.2015 wurde am 25.01.2016 im KWMBl verkündet (KWMBl 2016 S. 9). Bereits am 29.12.2015 war es im GVBl verkündet worden (GVBl S. 468). Es ist mit Wirkung vom 01.08.2015 in Kraft getreten.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Finanzierung privater Förderschulen zu verbessern, damit diese in bestimmten Fällen auf die Erhebung von Schulgeld verzichten können. So ist für Träger privater Förderschulen und Schulen für Kranke eine verbesserte Finanzierung für den Personal- und Schulaufwand vorgesehen, wenn gewährleistet ist, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. nach § 2 Krankenhausschulordnung (KraSO) am Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sowie an einem gegebenenfalls vorhandenen schulischen Ganztagsangebot unentgeltlich teilnehmen können.

Die Gesetzesänderung reagiert auf das Urteil des BSG v. 15.11.2012 (B 8 SO 10/11 R). Hiernach war die Übernahme von Schulgeld im Wege der Eingliederungshilfe nicht mehr möglich. Bis zu diesem Urteil waren die Bezirke im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Jugendhilfe für das Schulgeld aufgekommen. Nach dem Urteil wurden die Schulgeldzahlungen zunächst vom Freistaat im Wege einer freiwilligen Übergangsregelung als pauschale Zahlung an die Schulträger übernommen.

Weitere Einzelheiten sind beim Gesetzentwurf der Staatsregierung dargestellt. Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz am 08.12.2015 ohne Änderungen gegenüber diesem beschlossen.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)