Gesetzgebung

BMI: Verlängerung vorübergehender Grenzkontrollen

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Die Bundesrepublik Deutschland hat auf Grund des bis dahin ungesteuerten und unkontrollierten Zustroms von Drittstaatsangehörigen in das Bundesgebiet am 13. September 2015 entschieden, vorübergehend wieder Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen mit dem Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Landgrenze einzuführen. Dieses Vorgehen war erforderlich, um zu einem geordneten Verfahren an der Binnengrenze bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme zu gelangen.

Eine nachhaltige und deutliche Entspannung des Zustroms von Drittstaatsangehörigen in das Bundesgebiet, die eine Aufhebung der temporären Binnengrenzkontrollen zulassen würde, ist derzeit nicht absehbar.

Um auch weiterhin ein geordnetes Verfahren an der Grenze sicherzustellen und den Aspekten der öffentlichen Ordnung und inneren Rechnung zu tragen, wird die Verlängerung der Grenzkontrollen auf Grundlage des Art. 23 Schengener Grenzkodex (SGK) über Mitte Februar 2016 hinaus um weitere 3 Monate verlängert. Die Verlängerung ist mit AUT abgestimmt, wo sich derzeit der Schwerpunkt der Binnen-Grenzkontrollen befindet.

Die Verlängerung wurde der Europäischen Kommission und den Schengenstaaten verfahrensgemäß durch den Bundesinnenminister mitgeteilt.

Hintergrund: DEU hat die temporären Grenzkontrollen am 13. September 2015 auf Grundlage von Art. 25 SGK eingeführt. Diese wurden inzwischen mehrfach verlängert. Die letzte Verlängerung erfolgte am 13. November 2015 um 3 Monate auf Grundlage des Art. 23, 24 SGK. Nach der erneuten Verlängerung dauern die Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenze auf Grundlage des Art. 23 SGK zunächst bis zum 13. Mai 2016 an.

BMI, Pressemitteilung v. 11.02.2016