Gesetzgebung

StMI: Europäische Union übernimmt Bayerns Vorschläge für die neue europäische Seilbahnverordnung

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Aufsicht bleibt Sache der Mitgliedsstaaten – Deutliche Vereinfachung im Genehmigungsprozess erreicht

Der Ministerrat der Europäischen Union hat heute der neuen europäischen Seilbahnverordnung zugestimmt. Schon im Vorfeld hatte sich der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann stark dafür eingesetzt:

Wir konnten unsere Vorschläge in den Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern und der Kommission umfassend umsetzen. Deutschland ist weiterhin selbständig bei der Genehmigung und Aufsicht von Seilbahnen, das verkürzt Entscheidungsprozesse erheblich.“

Die Verordnung sieht außerdem eine Vereinfachung bei der zukünftigen technischen Genehmigung von Materialseilbahnen vor, die zu Berg- und Schutzhütten führen.

Hilfreich sind nach den Worten Herrmanns dabei die traditionell guten Beziehungen des Bayerischen Innenministeriums zu den europäischen Seilbahnbehörden gewesen.

Herrmann weiter: „Insbesondere Österreich, Italien und Frankreich hatten die bayerischen Vorschläge begrüßt. Daher ist es wenig erstaunlich, dass alle bayerischen Vorschläge zur Neugestaltung des europäischen Seilbahnrechts im Schlussdokument des Ministerrats berücksichtigt wurden.“

Die neue Verordnung tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

StMI, Pressemitteilung v. 12.02.2016