Gesetzgebung

Landtag: Evaluation der Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) beschlossen

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Der Bayerische Landtag hat einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen (LT-Drs. 17/10234 v. 25.02.2016 [PDF]). Hiernach wird die Staatsregierung aufgefordert, dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport ein Jahr nach Inkrafttreten der Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) schriftlich und mündlich zu berichten,

  • wie sich die Reduzierung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD-Anzahl) und die Veränderung im Umfang der ÄLRD-Tätigkeit und der ÄLRD-Aufgaben auf die Qualität und das Funktionieren des Rettungsdienstes in Bayern ausgewirkt haben und
  • wie sich die Veränderung im Umfang der ÄLRD-Tätigkeit und der ÄLRD-Aufgaben im Hinblick auf die Bereitschaft der Notärzte, in leitenden Positionen ÄLRD zu werden oder in der Funktion zu bleiben, entwickelt haben.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis

Der Bayerische Landtag hat am 25.02.2016 die Änderung des BayRDG beschlossen und dabei zahlreiche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der CSU-Fraktion vorgenommen (vgl. zu diesen Änderungen die Beschlussempfehlung mit Bericht – dabei stets zu beachten: Der Beschluss des Landtags kann von dieser Beschlussempfehlung abweichen).

Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Gesetzgebungsverfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).