Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk kritisiert EU-Kommission wegen Vertragsverletzungsverfahren zu Mindestpreisvorgaben für Architekten und Ingenieure

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Europaministerin Dr. Beate Merk hat die jetzt abgegebene offizielle Stellungnahme der Europäischen Kommission kritisiert, die diese im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der bestehenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eingereicht hat. Die Ministerin wandte sich entschieden gegen die Auffassung der Kommission, die darin geregelten Mindestpreisvorgaben für Architekten und Ingenieure seien ein unverhältnismäßiges und ungerechtfertigtes Hindernis für diese freiberuflichen Dienstleistungen und zur Sicherung der Qualität von Dienstleistungen nicht notwendig.

Europaministerin Merk: „Dieser Schritt der Kommission im Vertragsverletzungsverfahren bedeutet einen weiteren Schritt in dem Bemühen, die Regulierung von Dienstleistungsberufen in Deutschland auszuhöhlen. Die von der Kommission geforderte Abschaffung der Honorarordnungen gefährdet die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe, wie freier Ingenieur- und Architekturbüros. Langfristig führen sinkende Preise zu geringerer Qualität und zum Abbau von Arbeitsplätzen. Die Absicht der Kommission läuft letztlich darauf hinaus, Europas Wachstumsschwäche mit schlechteren Leistungen zu geringeren Preisen zu bekämpfen. Diese Strategie wird nicht aufgehen“, so die Ministerin.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 26.02.2016