Gesetzgebung

GVBl (2/2016): Gesetz zur Änderung des UnschZG und des AGBGB verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes (UnschZG) und des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB) v. 23.02.2016 wurde am 29.02.2016 verkündet (GVBl S. 14). Es tritt am 01.03.2016 in Kraft.

Der Landtag hatte das Gesetz am 17.02.2016 ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen.

  • Zum Verfahrensverlauf (ggfls. inkl. Stellungnahmen): hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags: hier (PDF).

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis

Einen Überblick über den aktuellen Stand laufender Gesetzgebungsverfahren im Freistaat (sofern vorraussichtlich eine parlamentarische Mehrheit findend) finden Sie in jeder Ausgabe des BayRVR-Wochenspiegels.