Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht / BayVGH 1 BV 15.1535 – Urteil vom 01.03.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
1. Nach Ablauf der Durchführungsfrist ist im Bereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 3a BauGB die Gemeinde in einem Verfahren zur Verlängerung der Baugenehmigung für ein Bauvorhaben im Plangebiet nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
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Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).