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BVerwG: Jäger dürfen nur solche Schusswaffen besitzen, mit denen die Jagd ausgeübt werden darf

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Sachgebiet: Waffenrecht / BVerwG 6 C 60.14 – Urteil vom 07.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze: 

  1. Jäger dürfen nur solche Schusswaffen besitzen, mit denen die Jagd ausgeübt werden darf.
  1. Verboten ist die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen.