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KWMBl (3/2016): Schulversuch zweijährige Integrationsmaßnahme an Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Beruflichen Oberschulen

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Das StMBW hat die Bekanntmachung Schulversuch zweijährige Integrationsmaßnahme an Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Beruflichen Oberschulen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge – einjährige Erweiterung der Pflegehelferausbildung an Berufsfachschulen für Pflegehelferberufe für Asylbewerber und Flüchtlinge an Berufsfachschulen“ v. 13.01.2016 (Az. VI.8-BS9400.10-7a.149 167) veröffentlicht (KWMBl 3/2016 v. 07.03.2016, S. 50).

Hiernach können mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 in Form eines Schulversuchs an Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Beruflichen Oberschulen zweijährige integrative schulische Maßnahmen für Asylbewerber und Flüchtlinge (Personen gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 BayEUG) zum Erwerb des Abschlusses der Mittelschule sowie zur Hinführung an das Bildungsangebot der Berufsfachschulen, der zweijährigen Wirtschaftsschulen bzw. der Beruflichen Oberschulen als eigenständiges Angebot der jeweiligen Schulart durchgeführt werden. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 können Asylbewerber und Flüchtlinge, welche bereits einen Abschluss der Mittelschule oder einen entsprechenden Abschluss nach § 55 MSO erworben haben und einen Pflegehelferberuf (Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer (Altenpflege) sowie Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer (Krankenpflege)) anstreben, jedoch noch nicht über die erforderliche Sprachkompetenz verfügen, direkt in das zweite Schuljahr der vorgenannten Maßnahme an einer einschlägigen Berufsfachschule eintreten und dort neben einer weiteren Sprachförderung gezielt auf die Anforderungen eines Pflegehelferberufs vorbereitet werden.

An dem Schulversuch können staatliche, kommunale und private Schulen teilnehmen. Grundlage für den Schulversuch sind Art. 81 ff. BayEUG.

Näheres finden Sie in der Bekanntmachung: KWMBl 3/2016 v. 07.03.2016, S. 50.

Ass. iur. Klaus Kohnen