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BGH: Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst – BGH erklärt auch geänderte Startgutschriftenregelung der VBL für rentenferne Versicherte für unwirksam

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Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BGH IV ZR 9/15 – Urteil vom 09.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Die in § 79 Abs. 1 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) getroffene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2,25% der Vollrente erworben werden, führt auch unter Berücksichtigung der mit der 17. Satzungsänderung von Januar 2012 ergänzten Bestimmung des § 79 Abs. 1a VBLS und der darin vorgesehenen Vergleichsberechnung weiterhin zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung (Fortführung des Senatsurteils vom 14. November 2007, IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127).