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StMFLH: Dr. Hans Schleicher verstärkt Vorstand der LfA Förderbank Bayern

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Urkunde zur Bestellung als neuer Stellvertretender Vorsitzender ausgehändigt

Ministerialdirektor Hans Schleicher wurde mit Wirkung vom 1. April 2016 zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der LfA Förderbank Bayern berufen.

Für Ihre neue Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Glück und Erfolg. Mit dieser personellen Weichenstellung ist der Vorstand der LfA Förderbank Bayern unter der Leitung des Vorsitzenden Dr. Otto Beierl für die Zukunft bestens gerüstet“, stellte Finanzminister Dr. Markus Söder anlässlich der Aushändigung der Bestellungsurkunde im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat durch Ministerialdirektor Wolfgang Lazik am Dienstag (15.3.) in München fest.

Der neue Vorstand Dr. Schleicher, 1952 in Schnaittach geboren, war nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften 1983 beim Wirtschaftsministerium in den Staatsdienst eingetreten. In seiner Laufbahn war er unter anderem in der LfA Förderbank Bayern und in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Von Mai 2007 bis Ende September 2014 war er Amtschef im Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Seit Oktober 2014 ist er Generalbevollmächtigter bei der LfA Förderbank Bayern.

Unser Mittelstand ist das Rückgrat für eine stabile Wirtschaft. Der Freistaat setzt seine Wirtschaftsfördermittel gezielt und effizient zu Gunsten des Mittelstands ein“, betonte Söder.

Rund 4.600 Unternehmen und etliche Kommunen nutzten 2015 Finanzierungen der LfA. Die Förderbank sagte Darlehen in Höhe von insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro zu. Die LfA ist eine Spezialbank für die regionale Wirtschaftsförderung. Den Schwerpunkt der Finanzdienstleistungen bilden langfristige, zinsverbilligte Darlehen. Ergänzend stehen Risikoübernahmen in Form von Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Garantien sowie die Beteiligungsfinanzierung zur Verfügung. Das Förderangebot der LfA wird abgerundet durch Infrastrukturfinanzierungen für Kommunen. Alle Finanzierungen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft werden über die jeweilige Hausbank beantragt und ausbezahlt. Das Hausbankprinzip gewährleistet eine wettbewerbsneutrale Kooperation zwischen Geschäftsbanken und LfA im Interesse der Kunden.

StMFLH, Pressemitteilung v. 15.03.2016