Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk trifft amerikanischen TTIP- Hauptverhandlungsführer Daniel Mullaney zu Austausch über aktuellen Stand der Verhandlungen

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Merk: „Viele Bedenken ausgeräumt, Schiedsgerichte weiterhin umstritten“

Europaministerin Dr. Beate Merk ist in Washington mit dem amerikanischen Hauptverhandlungsführer zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, Daniel Mullaney, zu einem Austausch über den aktuellen Stand der Verhandlungen zusammengetroffen. Vor dem Start der entscheidenden Phase der Verhandlungen hat die Ministerin mit TTIP- Hauptverhandlungsführer Daniel Mullaney über die Chancen, aber auch die Befürchtungen gesprochen, die in Bayern mit TTIP verbunden werden.

Merk: „Viele Bedenken gegen TTIP konnten ja inzwischen ausgeräumt werden. So wird die öffentliche Daseinsvorsorge, wie die Wasserversorgung, durch TTIP nicht berührt. Fracking, Chlorhühnchen, hormonbehandeltes Fleisch und genmanipulierte Lebensmittel sind in der EU verboten oder streng reguliert. Daran wird sich auch im Rahmen eines Freihandelsabkommens nichts ändern. Die hohen europäischen Standards bei Umwelt-, Arbeits-, Verbraucher- und Datenschutz werden erhalten bleiben. Die Verhandlungsführer auf EU- wie auch auf US-Seite haben mehrfach übereinstimmend bestätigt, dass nicht beabsichtigt ist, diese Schutzstandards durch TTIP zu senken.“

Die Ministerin zeigte sich zufrieden, dass auch der Schutz geografischer Herkunftsangaben in der EU erhalten bleibe:

Auch in Zukunft wird es bei uns keine Nürnberger Rostbratwürste ‚made in Kentucky‘ geben. In den Verhandlungen geht es jetzt vielmehr um die Ausweitung des Schutzes auch auf den US-Markt – hier gab es anfangs ein Missverständnis, das die EU-Kommission mittlerweile klargestellt hat.“

Europaministerin Merk sprach gegenüber US-Verhandlungsführer Mullaney auch aktuelle Anliegen an, die bei den laufenden Verhandlungen für Bayern besonders wichtig sind. So habe die bayerische Wirtschaft ein offensives Interesse an einer Öffnung der US-Märkte für öffentliche Ausschreibungen.

Im Bereich Landwirtschaft müssten auch künftig sensible Agrarprodukte über Zölle und Quoten geschützt werden. Die besonders umstrittenen Schiedsgerichte seien auch aus deutscher Sicht weiterhin nicht erforderlich:

Auf beiden Seiten des Atlantiks besteht für Investoren hinreichender Rechtsschutz über den Rechtsweg zu den nationalen Gerichten. Sollte aus übergeordneten Gründen aber tatsächlich ein Investitionsschutzkapitel in TTIP vorgesehen werden, muss es ambitionierte, neue Standards setzen und darf Handlungsspielräume der Parlamente und Regierungen nicht einschränken. Hier ziehen wir in Bayern, ebenso wie die Bundesregierung und die EU-Kommission, eine klare Linie, die sich auch im aktuellen Verhandlungsangebot an die USA wiederfindet. Nun sind die USA an der Reihe, sich zu diesen Vorschlägen zu äußern“, so Ministerin Merk.

Abschließend unterstrich Merk den Wert von TTIP für Bayern:

Bayern ist Hauptprofiteur des europäischen Binnenmarktes und des offenen Welthandels. Eine einseitige Abschottung in der EU wäre mit erheblichen Wohlstandseinbußen verbunden, die langfristig unsere hohen Lebensstandards gefährden würden. TTIP bietet die Chance, dass die zwei größten Handelsräume der Welt die Grundlage für weltweite Standards setzen. Wenn wir das bei neuen Technologien wie z. B. der Elektromobilität, bei vernetzter Mobilität oder bei der Industrie 4.0 nicht mit den USA anpacken, dann machen das andere aufstrebende Handelsräume. Unsere Vorstellungen bleiben dann außen vor. Wir wollen die Zügel in der Hand halten und neue Standards setzen – nach unseren Ideen und Wertvorstellungen“, bekräftigte Merk.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 05.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu Meldungen im Kontext „TTIP“ vgl. hier.