Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Kabinettsbeschluss vom 12.04.2016 – Asylbewerber sollen länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Bayerische Gemeindetag begrüßt den Kabinettsbeschluss, wonach Asylbewerber in Zukunft länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben sollen.

Die Verlängerung der Aufenthaltsfrist von anerkannten Asylbewerbern in den Erstaufnahmeeinrichtungen um bis zu sechs Monate hilft den Kommunen. Wir begrüßen geeignete Maßnahmen, dass Flüchtlinge in Bayern künftig länger als bisher in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben können.

Damit gewinnen die Kommunen Zeit, um die Rahmenbedingen zu schaffen, damit die Integration in den Gemeinden vor Ort gelingen kann.

Die Asylbewerber, die 2015 nach Bayern gekommen sind, werden in Kürze zum großen Teil ihren Aufenthaltsstatus erhalten. Dann sind die Kommunen mit in der Verantwortung, um die Lebensperspektiven in den Gemeinden so zu gestalten, dass für die Neubürgerinnen und Neubürger sowie die bereits in der Gemeinde lebenden Einwohner ausreichend Wohnraum, Plätze in Kitas und Schulen sowie gute Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze angeboten werden können.

Für Bayerns Gemeinden ist die Zahl der Menschen, die 2015 zu uns kamen, zu bewältigen. Darauf haben sich unsere Gemeinden eingestellt. Würden nach Bayern 2016 jedoch nochmals Menschen in dieser Größenordnung kommen, so stoßen wir an unsere Kapazitätsgrenzen. Das wäre nicht zu schaffen.

Die Kommunen unterstützen die Forderung der Staatsregierung, dass der Bund die Kosten für die Unterbringung der anerkannten Asylbewerber vollständig übernimmt. Dies trägt nachhaltig zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 13.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Bedeutung des Zustroms an Schutzsuchenden und Migranten für die Kommunen vgl. auch Dix, Asyl in Deutschland – eine große Herausforderung für Städte & Gemeinden (12.02.2016).