Sachgebiet: Verkehrsrecht / BayVGH 11 CS 16.399 – Beschluss vom 22.04.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
1. Die Regelungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 StVG, wonach im Falle der Erteilung einer Fahrerlaubnis zuvor angefallene Punkte nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern gelöscht werden, sind nicht anwendbar, wenn die Fahrerlaubnis vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Mai 2014 erteilt wurde.
Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).